„Knabber-Fische“ in Kosmetikstudios – Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz?
Dass Tierschutz durchaus auch Fische betrifft, zeigt sich an der Klage eines Kölner Kosmetikstudiobetreibers, dem die Stadt Köln verboten hatte, in seinem Studio eine Behandlung mit Kangalfischen (Garra rufa), so genannte „Knabber-Fische“, anzubieten. Bei dieser Behandlung tauchen Menschen ihre Hände oder Füße in ein Wasserbecken mit Fischen, die dann die abgestorbene Haut abknabbern. Diese Behandlung, die ursprünglich aus dem türkischen Ort Kangal (daher auch die Bezeichnung „Kangalfisch“) stammt, wird in Deutschland sowohl im reinen Wellness- als auch im medizinischen Bereich (z. B. bei der Behandlung von Schuppenflechte) angeboten.Der Einsatz der Fische ist jedoch unter Tierschützern umstritten, da zum einen die Übertragung von...



