„Widerständige Alte“ legen Revision gegen Verurteilung wegen Zivilen Ungehorsams gegen die Atomkriegsübungen der Bundeswehr ein

Landgericht Koblenz würdigt gesellschaftlich anerkannte ehrenwerte Ziele der Friedensaktivist*innen und empfiehlt „mildere Mittel“
Koblenz, 19.2.2020. Die 16. kleine Strafkammer des Landgerichts Koblenz lehnte am heutigen Mittwoch den Berufungsantrag von fünf Friedensaktivist*innen im Alter zwischen 67 und 79 Jahren gegen eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs auf dem Atombombenstandort Büchel (Eifel) ab. Das Gericht würdige zwar die gesellschaftlich anerkannten ehrenwerten Ziele der Angeklagten, verwarf aber Zivilen Ungehorsam als „mildestes Mittel“ gegen die Atomwaffengefahren und verurteilte alle Angeklagten zu je 30 Tagessätzen und die Übernahme der Gerichtskosten. Die Angeklagten legten dagegen Revision ein.
Die Gruppe, die sich...




