Land NRW genehmigt digitale Kontaktnachverfolgung
Zum 30.05.20 tritt in NRW eine zusätzliche Verordnung in Kraft - ein Schritt Richtung Digitalisierung. Gastronomiebetrieben und anderen Betrieben, die verpflichtet sind Kontaktlisten gemäß Coronaschutzverordnung zu erstellen, ist es ab Samstag offiziell gestattet eine digitale Lösung zu verwenden.
Durch diesen Zusatz schaffen die Verantwortlichen nicht nur Rechtssicherheit, auch kann die Kommunikation mit den Gesundheitsämtern schneller erfolgen. Der Arbeitsalltag, momentan geprägt von organisatorischem Mehraufwand durch Hygiene-Anforderungen und Abstandsregelungen, wird erleichtert, da mit einer App das Ausdrucken und Aufbewahren von Listen wegfällt. Die Gäste brauchen nicht zu befürchten, dass ihre...




