Erlaubnisse und Verbote für die Tage vor Ostern - Ordnungsamt weist auf besondere Regelungen des Feiertagsgesetz NRW hin

Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln weist auf die besonderen Veranstal-tungsverbote des Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen für Gründonnerstag, den 29. März 2018 und Karfreitag, den 30.März 2018 bis Karsamstag, den 31.März 2018 hin.
Am Karfreitag, der für die christlichen Kirchen zu den herausragenden stillen Feiertagen zählt und bereits für den Vorabend des Karfreitags (Gründonnerstag) gelten besondere Vorschriften des Feiertagsgesetzes.
Am Gründonnerstag sind ab 18 Uhr alle öffentlichen Tanzveranstaltungen verboten.
Am Karfreitag von 0 Uhr bis Karsamstag 6 Uhr sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, sportliche Veranstaltungen...


