Gericht verurteilt Kölner Vogelhändler - Umweltamt weist Verstöße gegen Bundesnaturschutzgesetz nach

Das Amtsgericht Köln hat am 13. Juni 2018 einen Vogelhändler zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln angebundenen "Unteren Naturschutzbehörde" hatten einem Kölner Vogelhändler und seinem Vater nachgewiesen, dass sie illegal Wildvögel verkauft hatten. Der Vater wurde zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht ordnete die Einziehung eines Wertersatzes von 32.000 Euro gegen den Vogelhändler an. Beide kündigten an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Das Umweltamt war Hinweisen von Vogelschutzorganisationen, darunter des Vogelschutz-Komitee e.V., nachgegangen und hatte gemeinsam mit der...




