Freiheit für die Füße – keine ‚Kölsche Lösung‘ mehr

Köln, den 13. Februar 2020: Ordnungsdienst wendet StVO beim Bürgersteigparken an – in wenigen Bereichen
Über Jahrzehnte haben sich Kölner Autobesitzer daran gewöhnt, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Köln nicht das Maß aller Dinge ist. Die Anzahl der Parkplätze vor der Haustüre ließ sich nicht legal mit der steigenden Anzahl der Autos erhöhen und daher wurde schlichtweg jede Fläche zum geduldeten Parkplatz.
Auf Bürgersteigen war die Toleranz des Ordnungsdienstes so groß, dass nur bei Unterschreitung einer Restbreite von 1,2 m überhaupt ein mögliches Falschparken betrachtet wurde.
Und selbst dann lag es im Ermessen des Ordnungsdienstes, die Höhe des Fußgängeraufkommens gegen die Notwendwendigkeit ein Auto zu parken abzuwägen –




