Erbbaurecht vor Verkauf beim Wohnungsbau

Oberbürgermeisterin Reker: "Wachstum für den Wohnungsmarkt und Sozial-Bindungen können so langfristig gesichert werden"
Die Stadt Köln will bei der Vergabe von Grundstücken für den Wohnungsbau künftig dem Erbbaurecht den eindeutigen Vorrang vor dem Verkauf einräumen. Außerdem soll die Vergabe des Erbbaurechtes grundsätzlich durch sogenannte "Konzeptausschreibungen" und nur ausnahmsweise eine Direktvergabe erfolgen. Ein Erbbauzins von nur 1,5 Prozent des nutzungsorientierten Verkehrswertes soll für Wohnungsbau-Vorhaben gelten, die mindestens 30 Prozent öffentlich geförderten und 20 Prozent "preisgedämpften" Wohnungsbau vorsehen. Gleichzeitig soll auch eine deutlich längere Bindungsfrist für diese Wohnungen vereinbart werden. Bei einem...

