Rettet Odonien!

Laut Ordnungsverfügung 63/S34/0212/2012 des Bauaufsichtsamts ist der Veranstaltungsstätte Odonien ab sofort folgendes untersagt:
- Gewährung des Zutritts gegen Entgelt
- Ankündigung und Bewerbung von Veranstaltungen
- Vorführung von Livemusik mit und ohne elektrische Verstärkung
- Jegliche Veranstaltung mit elektrischer Beschallung
Durch diese Verordnung wird dem Künstlerfreistaat Odonien jegliche wirtschaftliche Basis entzogen und sein weiterer Fortbestand akut gefährdet. Kultur- und Partyveranstaltungen können aufgrund dieser Verfügung nicht mehr geplant und durchgeführt werden, was besonders in der kurzen Saisonzeit existenzbedrohend ins Gewicht fällt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht dem Betreiber Odo Rumpf ein Zwangsgeld in...




