Grünpfeilregelung für den Radverkehr - Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrende zulässig

220px Grüner PfeilasfaIn Köln werden in weiteren Straßen Grünpfeile an Fahrradampeln montiert, um dem Radverkehr das Rechtsabbiegen zu ermöglichen, auch wenn die Fahrradampel rot zeigt. Bisher gibt es den Grünpfeil an Fahrradampeln in der Innenstadt an den Einmündungen Adolf-Fischer-Straße/Hansaring (seit Ende 2016) und seit Anfang August 2017 auch an der Maastrichter Straße/Hohenzollernring.

Am heutigen Mittwoch, 23. August 2017, erfolgt die Anbringung eines Grünpfeils auch an den Fahrradampeln Thebäerstraße/Vogelsanger Straße im Stadtteil Ehrenfeld sowie in Kürze an der Simon-Meister-Straße/Kempener Straße im Stadtteil Nippes.

Der Grünpfeil ist ein nicht reflektierendes quadratisches Blechschild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund, das neben dem Rotsignal angeschraubt wird. Es ermöglicht dem Verkehrsteilnehmer, nach einem kurzen Halt wie vor einem Stoppschild bei rotem Signal vorsichtig nach rechts abzubiegen. 1994 wurde diese Verkehrsregelung aus der ehemaligen DDR in die bundesdeutsche Straßenverkehrsordnung übernommen, um in erster Linie dem Kfz-Verkehr das Abbiegen bei Rotsignal zu ermöglichen.

In Köln waren die ersten Grünpfeile bereits 1995 zu sehen, im Jahr 2000 wurden flächendeckend alle Kreuzungen in Köln überprüft und wenn möglich dafür vorgesehen. Allerdings wurde bisher ausschließlich der Kfz-Verkehr berücksichtigt, wobei der Radverkehr auch profitieren konnte, wenn er mit den Autofahrern auf der Fahrbahn geführt wurde.

Es gibt einen strengen Prüfkatalog für die Einrichtung dieser Pfeile für den Kfz-Verkehr. So dürfen dort beispielsweise sowohl der Rechtsabbieger als auch die Straße, auf die eingebogen wird, nur einspurig sein. Der entgegenkommende Linksabbieger darf keine eigene Signalisierung haben. Auf Schulwegen oder in der Nähe von beispielsweise Seniorenheimen dürfen keine Grünpfeile für den Kfz-Verkehr angeordnet werden. Die Anordnung ist nicht unumstritten, da sich Fußgänger durch diese Regelung verunsichert fühlen könnten. Darum gilt: Sollten sich an einem Grünpfeil innerhalb von zwei Jahren zwei Unfallgeschehen ereignen, die mit dieser Regelung im Zusammenhang stehen, wird dieser wieder entfernt. In Köln gibt es an etwa 50 Kreuzungen Grünpfeile.

Der Grünpfeil stellt für den Radverkehr eine Möglichkeit dar, den Verkehrsablauf flüssiger zu gestalten, allerdings nicht ohne Rücksichtnahme auf Fußgänger und andere Radfahrende zu nehmen. Trotz roter Ampel darf abgebogen werden, wenn man sich vorher vergewissert hat, dass es die Verkehrssituation zulässt und keine Fußgänger oder anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden. Die Nutzung des Grünpfeils ist ein Angebot, eine Verpflichtung zum Abbiegen bei rot besteht nicht.

Die Prüfkriterien, die für die Anordnung des Kfz-Grünpfeils anzuwenden sind, gelten nicht in gleichem Maße für Schilder, die ausschließlich für den Radverkehr angeordnet werden. Dennoch wird auch dort die Anordnung eines Radfahrer-Grünpfeils in jedem Einzelfall gründlich geprüft.

Die Installation von Grünpfeilen an reinen Radfahrerampeln soll nun weiter ausgebaut werden. Dies kann vor allem an für Radfahrer geöffneten Einbahnstraßen erfolgen.

Die Verwaltung nimmt Vorschläge für reine Radfahrer-Ampeln, an denen die Anordnung eines Grünpfeiles eine Verbesserung für den Verkehrsablauf bedeuten kann, gerne entgegen.

Vorschläge an den Fahrradbeauftragten der Stadt Köln

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jürgen Müllenberg / http://www.stadt-koeln.de

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