Stadt unterstützt Brauchtum in benachteiligten Veedeln - Vereine und Organisationen können Anträge bei den Bürgerämtern stellen

stadt Koeln LogoDie Stadt Köln unterstützt die Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen in benachteiligten Kölner Veedeln mit einem Betrag von insgesamt 50.000 Euro. Die Fördermittel dazu wurden nun durch eine Dringlichkeitsentscheidung kurzfristig bereitgestellt. Der Hintergrund für die Einrichtung dieses Fördertopfes ist, dass ortsansässige Einrichtungen in benachteiligten Stadtteilen aus den traditionellen Haussammlungen in der Regel geringere Spenden erhalten als dies in besser gestellten Stadtteilen der Fall ist.

Zuschüsse können gewährt werden ausschließlich für Gebühren, die den Organisatoren mit der Durchführung der Brauchtumsveranstaltungen entstehen, zum Beispiel Gebühren für den Sanitätsdienst oder für Straßensperrungen sowie möglicherweise anfallende GEMA-Gebühren. Bei den in diesem Zusammenhang zu nennenden Brauchtumsveranstaltungen handelt es sich im Wesentlichen um Karnevalsveranstaltungen, Feiern zu St. Martin und Veranstaltungen von Schützenvereinen.

Die Mittel werden aus einem "Förderfonds Brauchtum für benachteiligte Veedel" bereitgestellt. Der Verteilungsschlüssel für die Gelder richtet sich dabei nach dem Index "Anteil Leistungsberechtigter in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II".

Die in den benachteiligten Veedeln ansässigen Veranstalter, also beispielsweise Vereine, Veedels- und Familiengesellschaften, Schulen, Kindertagesstätten oder Familienzentren, können bis spätestens zum 18. Dezember 2015 formlose Anträge mit entsprechenden Begründungen bei den jeweiligen Bürgerämtern in den Stadtbezirken einreichen:

E-Mail Bürgeramt Innenstadt
E-Mail Bürgeramt Rodenkirchen
E-Mail Bürgeramt Lindenthal
E-Mail Bürgeramt Ehrenfeld
E-Mail Bürgeramt Nippes
E-Mail Bürgeramt Chorweiler
E-Mail Bürgeramt Porz
E-Mail Bürgeramt Kalk
E-Mail Bürgeramt Mülheim

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jürgen Müllenberg / http://www.stadt-koeln.de

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