Gesetzentwurf "Gewalt gegen Polizei und Feuerwehr" in den Bundestag eingebracht – DPolG: Ein gutes und starkes Signal

dpolg sternDie DPolG hat die Einbringung des Gesetzentwurfes zur Neuregelung der §§ 133 und 114 Strafgesetzbuch begrüßt. Damit löse die Große Koalition ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein und zeige auch im Wahljahr Handlungsfähigkeit, so der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt. Zugleich erfülle die Koalition auch langjährige Forderungen der DPolG, die immer wieder in die Gespräche mit den Parlamentariern eingebracht worden waren. Rainer Wendt: "Richtigerweise haben die Abgeordneten in den Beratungen darauf hingewiesen, dass diese Bestimmung nicht ausreichen werde, um weitere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes unter einen besonderen strafrechtlichen Schutz zu stellen. Der Staat muss deutlich machen, dass alle diejenigen, die beruflich oder ehrenamtlich in besonderer Weise zum Gemeinwohl beitragen, vom Staat geschützt werden. Deshalb sollten die Gerichte aufgefordert werden, dies bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, das Land Nordrhein-Westfalen hat eine entsprechende Initiative auf den Weg gebracht, die wir ausdrücklich unterstützen."

Die DPolG weist seit langer Zeit auf die vielen Gewaltattacken hin, die an Schulen, in Gerichten, Finanzämtern, Arbeitsagenturen oder in den Zügen erfolgen. Diese Beschäftigten sollten ebenfalls besser geschützt werden. In diesem Zusammenhang hat die DPolG die Entscheidungen der Deutschen Bahn begrüßt, verstärkt Videotechnik einzusetzen und auch so genannte Bodycams an die Beschäftigten auszugeben.

Der DPolG-Bundesvorsitzende forderte dazu auf, die Wirkung gesetzlicher Änderungen illusionsfrei zu betrachten: "Es ist ein gutes und starkes Signal, wenn der Gesetzgeber deutlich macht, dass die Beschäftigten von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten auch dann geschützt sind, wenn sie keine Vollstreckungshandlungen vornehmen. Aber aus Erfahrung wissen wir, dass dies nicht ausreichen wird. Dazu gehört, dass die Justiz die Strafandrohungen auch nutzt, solche Strafen zu verhängen, die den Täter beeindrucken. Wer immer wieder Bewährung erhält, verlacht den Rechtsstaat und seine Institutionen. Hinzu kommt, dass die Gesetzgeber des Bundes und der Länder für das notwendige Personal und die Ausstattung sorgen, damit im Ernstfall ausreichende Kräfte zur Verfügung stehen, um polizeiliche Maßnahmen durchzusetzen."

Quelle Text/Foto: www.dpolg.de 

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