Hongkong: Verurteilung von Oppositionellen verstößt gegen Völkerrecht

amnesty logoAmnesty International fordert die sofortige Freilassung der neun heute zu Haftstrafen verurteilten Pro-Demokratie-Aktivistinnen und -Aktivisten aus Hongkong. Die Menschenrechtsorganisation kritisiert den Schuldspruch als Versuch, oppositionelle Stimmen zum Schweigen zu bringen. Die Verurteilung verstößt gegen internationales Recht, nach dem eine Kundgebung nicht vom Staat genehmigt werden muss.

BERLIN, 16.04.2021 – Amnesty International verurteilt den heutigen Schuldspruch eines Hongkonger Gerichts, das Haftstrafen zwischen acht und 18 Monaten über neun Pro-Demokratie-Aktivistinnen und -Aktivisten verhängt hat, weil sie an „nicht genehmigten“ Protesten im August 2019 teilgenommen haben. Theresa Bergmann, Asien-Expertin bei Amnesty International in Deutschland, sagt:

„Der unrechtmäßige Prozess, der Schuldspruch und das hohe Strafmaß unterstreichen die Absicht der Hongkonger Regierung, jegliche politische Opposition in der Stadt mundtot zu machen.

Nachdem schon die meisten prominenten Dissidentinnen und Dissidenten unter Anwendung des repressiven Gesetzes zur nationalen Sicherheit festgenommen wurden, wollen die Behörden nun die noch verbleibenden Stimmen, die friedlich Kritik äußern, zum Schweigen bringen.

Die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft gegen diese Oppositionellen sind einfach nicht haltbar. Die Teilnahme an und die Organisation von friedlichen Versammlungen bedarf keiner Genehmigung durch den Staat. Auch wenn man es versäumt, die Behörden über eine Versammlung zu informieren, darf man trotzdem an ihr teilnehmen. Dies zu bestrafen, ist ein Verstoß gegen internationales Recht.

Die Hongkonger Behörden müssen aufhören, ungerechtfertigte Strafen gegen diejenigen zu verhängen, die friedlich ihre Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrnehmen. Alle heute Verurteilten müssen sofort freigelassen werden.“

Hintergrund

Schätzungsweise 1,7 Millionen Menschen nahmen am 18. August 2019 an einem friedlichen Marsch teil und widersetzten sich den Anordnungen der Polizei, die Versammlung auf eine Kundgebung im Victoria-Park in der Nähe des Stadtzentrums zu beschränken.

Hunderttausende Menschen gingen am 31. August 2019 erneut auf die Straße, trotz eines grundsätzlichen Verbots durch die Polizei und obwohl die Organisatorinnen und Organisatoren den Protest abgesagt hatten. Die letztgenannte Demonstration verlief weitgehend friedlich, endete jedoch in Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstrierenden.

Drei der heute Verurteilten sind der Medienunternehmer Jimmy Lai und die ehemaligen Abgeordneten des Hongkonger Legislativrats, Au Nok-Hin und Leung Kwok-hung. Lai wurde heute zusätzlich auf Grundlage des Hongkonger Gesetzes zur nationalen Sicherheit verurteilt, das am 30. Juni 2020 in Kraft trat und seitdem systematisch gegen die Menschenrechte eingesetzt wird.

Die anderen heute Verurteilten sind ehemalige Abgeordnete und Oppositionelle Martin Lee, Lee Cheuk-yan, Leung Yiu-chung, Margaret Ng, Cyd Ho Sau-lan und Albert Ho Chun-yan. Drei weitere Urteile gegen Jimmy Lai und Lee Cheuk-yan, sowie gegen Yeung Sum, in Bezug auf die Demonstration am 31. August werden im Laufe des Tages erwartet.

Die strafrechtliche Verfolgung stützt sich auf das „Gesetz für öffentliche Ordnung“, dessen Bestimmungen und Anwendung nicht den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards zum Recht auf friedliche Versammlung entsprechen. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat wiederholt Besorgnis darüber geäußert, dass die Anwendung des Begriffs „ungesetzliche Versammlung“ gegen Protestierende in Hongkong die Gefahr birgt, deren Menschenrechte zu verletzen.

Internationale Menschenrechtsabkommen schreiben vor, dass jeder Person, die eine Demonstration abhalten möchte, dies erlaubt sein sollte, ohne dass eine Erlaubnis oder Genehmigung der Behörden benötigt wird.

Amnesty International fordert, dass die entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes geändert werden, um sie in Einklang mit den Verpflichtungen Hongkongs im Rahmen internationaler Menschenrechtsstandards zu bringen.

Quelle: www.amnesty.de

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