Erhöhte Festzuschüsse
Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Anpassung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2010 die Änderung der Richtlinie zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach den §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind, beschlossen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 hat sich dadurch die Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge für Zahnersatz geändert. Die neuen Beträge gelten für alle Heil- und Kostenpläne, die ab diesem Datum ausgestellt werden.
Hintergrund: Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen
Der G-BA in der Besetzung für die vertragszahnärztliche Versorgung nach § 91 Abs. 6 SGB V bestimmt auf der Grundlage der Zahnersatz-Richtlinien...