Finanzielle Hilfen für DDR-Dopingopfer – Betroffene können sich beim Bundesverwaltungsamt melden

BVA Logo.svgDie Bundesregierung plant für die durch Doping geschädigten Leistungssportler der ehemaligen DDR ein zweites Dopingopferhilfegesetz, welches den bislang noch nicht berücksichtigten Athleten eine finanzielle Hilfe als Einmalleistung in Höhe von je 10.500,- € gewähren soll. Das entsprechende Gesetzesvorhaben soll noch in 2016 realisiert und vom Bundesverwaltungsamt in Köln umgesetzt werden.

Im Rahmen des ersten Dopingopferhilfegesetzes wurden vom Bundesverwaltungsamt in der Vergangenheit bereits 194 anerkannten Athleten Hilfeleistungen in gleicher Höhe zugesprochen.

Das Bundesministerium des Innern hat das Bundesverwaltungsamt mit den entsprechenden Vorbereitungen beauftragt.

Ab sofort können erste Anfragen Betroffener unter der Mailadresse dopingopferhilfe@bva.bund.de an das Bundesverwaltungsamt gerichtet werden. Das Bundesverwaltungsamt wird den Betroffenen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes darüber hinaus alle relevanten Informationen zum Antragsverfahren auch auf seiner Internetseite www.bundesverwaltungsamt.de zeitnah zur Verfügung stellen.

Quelle: Bundesverwaltungsamt Köln

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