Christopher Street Day-Parade: Lkw-Fahrverbot in der Innenstadt - Sicherheit der Parade-Teilnehmer und der Gäste wird erhöht

FahrverbotWie bereits an Karneval wird anlässlich der Parade zum Christopher Street Day (CSD) am Sonntag, 9. Juli 2017, für die Kölner Innenstadt ein Lkw-Fahrverbot verhängt. Die Stadt Köln hat diese Maßnahme mit der Polizei abgestimmt, um die Sicherheit der Gäste sowie der Teilnehmenden an der Parade zu erhöhen. Das Fahrverbot gilt für Lastkraftwagen mit und ohne Anhänger bei einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen am Sonntag, 9. Juli 2017, von 0 bis 22 Uhr.

Das Lkw-Fahrverbot betrifft einen großen Teil des linksrheinischen Innenstadt-Bereichs. Er ist begrenzt durch folgende Straßen: Schönhauser Straße – Marktstraße – Am Vorgebirgstor – Pohligstraße – Weißhausstraße – Universitätsstraße – Innere Kanalstraße – Auffahrt Zoobrücke – Auffahrten zur Severinsbrücke – Rheinuferstraße.

Auf den aufgeführten Straßen selbst sind, bis auf die Rheinuferstraße, Lkw nicht verboten. Die Zufahrt zum Großmarkt bleibt frei.

Ausnahmegenehmigungen von diesem Fahrverbot können bis Freitag, 7. Juli 2017, 12 Uhr, beim Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, beantragt werden.

Ein Antragsvordruck mit Hinweisen und Erläuterungen kann telefonisch unter 0221 / 221-26335 angefordert werden. Zusätzlich kann der Antrag heruntergeladen werden.

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Weitere Informationen zum Lastkraftwagenfahrverbot

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Lars Hering / http://www.stadt-koeln.de

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