„Knabber-Fische“ in Kosmetikstudios – Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz?

800px-Doctor fishDass Tierschutz durchaus auch Fische betrifft, zeigt sich an der Klage eines Kölner Kosmetikstudiobetreibers, dem die Stadt Köln verboten hatte, in seinem Studio eine Behandlung mit Kangalfischen (Garra rufa), so genannte „Knabber-Fische“, anzubieten. Bei dieser Behandlung tauchen Menschen ihre Hände oder Füße in ein Wasserbecken mit Fischen, die dann die abgestorbene Haut abknabbern. Diese Behandlung, die ursprünglich aus dem türkischen Ort Kangal (daher auch die Bezeichnung „Kangalfisch“) stammt, wird in Deutschland sowohl im reinen Wellness- als auch im medizinischen Bereich (z. B. bei der Behandlung von Schuppenflechte) angeboten.

Der Einsatz der Fische ist jedoch unter Tierschützern umstritten, da zum einen die Ãœbertragung von Mykobakterien auf den Menschen nicht ausgeschlossen sei. Zum anderen sei dieser Einsatz aus tierschutzrechtlichen Gründen bedenklich, da ein Verstoß gegen § 1 Tierschutzgesetz vorliege, wonach niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Das Leben und Wohlbefinden der Fische hängt essentiell von der Wassertemperatur sowie der  Wasserqualität ab, die jedoch durch Rückstände von Seifen, Kosmetika, Parfüms, Schweiß und Talg nachteilig beeinflusst werden. Mögliche Vergiftungen durch Nikotinabscheidungen sind ebenso möglich. Diese Umstände führen bei den Fischen unter anderem zu chronischem Stress und schaden dem Wohlbefinden der Tiere daher nachhaltig.

Da der Betreiber/Verwender die Fische zu einem gewerblichen Zweck hält, bedarf er daher gemäß § 11 Tierschutzgesetz einer entsprechenden Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes. Die Voraussetzungen für die Erteilung dieser Erlaubnis werden in Deutschland bisher nicht einheitlich gehandhabt. In einigen Bundesländern wie z. B. in Schleswig-Holstein wird diese Erlaubnis nach Nachweis der entsprechenden Sachkunde uneingeschränkt erteilt. Anders hingegen z. B. in den Ländern NRW, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Hessen und Bayern, die nach dem Anlass der Verwendung unterscheiden. Nur für die tierschutzkonforme Heilbehandlung von Schuppenflechte und Neurodermitis kann dort eine Erlaubnis unter Auflagen erteilt werden, da die Linderung von Krankheitssymptomen als vernünftiger Grund gegeben ist, der die Nachteile für die Fische rechtfertige. Eine Erlaubnis zur rein gewerblichen Verwendung der Fische in Wellness- und Kosmetikstudios ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen, da damit „nur“ das reine Wohlbefinden des Menschen bezweckt werde, was jedoch gerade kein „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes sei.

Wie das Gericht über die Klage des Kölner Unternehmers entscheiden wird, bleibt daher abzuwarten.

Text © Copyright TASSO e.V.

Quelle Foto: Wikipedia/Saugbarbe

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Kunst und Kultur

25.06.2024 Salongespräche - Für Otto


salongespräche 062024Erst ab 1980 wurde das wegweisende Schaffen von Otto Freundlich (1878–1944), der von den Nationalsozialisten verfemt und ermordet wurde, dank Ausstellungen, dem Erscheinen eines Werkverzeichnisses (1978) und seiner Schriften (1982) intensiver rezi...


weiterlesen...

„Kölsch verbindet“: Die Kölsch


240528 Kölner Brauerei Verband PK Kölsch verbindet v.l. Alexander Rolff   Melanie Schwartz   Heinrich Phiipp Becker Foto Ben HammerKöln, 28. Mai 2024 – Die Kölsch Brauereien gehen erstmals mit einer gemeinsamen Kampagne an die Öffentlichkeit. Unter der Headline „Kölsch verbindet“ wird für das Kölsch und die Kölner Bier- und Brauhauskultur geworben.

Ziel der gemeinsamen Kommun...


weiterlesen...

Attentat von Volkhoven - Amoklauf an


stadt Koeln LogoAm Donnerstag, 11. Juni 1964, hat ein 42-jähriger Frührentner an der Volksschule in Köln-Volkhoven ein Attentat verübt. Er tötete acht Kinder und zwei Lehrerinnen, 22 weitere Personen erlitten im Zuge des Amoklaufs schwere Brandverletzungen.

Nicht...


weiterlesen...

LSBTI-Förderprogramm 2024


stadt Koeln LogoStadt fördert Projekte zum Abbau von queerfeindlicher Gewalt und Diskriminierung

Ab sofort können bis zum 8. September 2024 Anträge für die Förderung von Projekten im LSBTI- Förderprogramm der Stadt Köln eingereicht werden, die zum Abbau von Diskr...


weiterlesen...

Die Weisse Lilie – Doppeltes Spiel VÖ:


vDie Weisse Lilie Staffel 5 CoverFünfte und letzte Staffel der mehrfach ausgezeichneten Hörspielserie Die Weisse Lilie – Doppeltes Spiel (VÖ: 21.06.2024; Hörspielbox mit 3 CDs; ca. vier Stunden Spielzeit; Folgenreich/Universal Music Family Entertainment)

Die weiße Lilie - Fleur de Ly...


weiterlesen...

Nutzungsrekord beim Wahl-O-Mat zur


wahl o matÜber 10 Millionen Nutzungen zur Europawahl 2024 // Interaktives Online-Angebot der Bundeszentrale für politischen Bildung informiert über die Positionen der Parteien bei der Wahl des EU-Parlaments // Jetzt noch spielen unter www.wahl-o-mat.de

Kurz...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.