Drei Monate Coronaschutzverordnung NRW – Ordnungsamt zieht Bilanz

Acht Abteilungen des Amtes berichten über ihre Arbeit in Zeiten der Pandemie
Seit 23. März 2020 gilt die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Beispiellos hat die Verordnung das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln als Ordnungsbehörde gefordert. Die Mitarbeitenden, besonders die Kräfte des Ordnungsdienstes, haben auch unter Risiken für die eigene Gesundheit die Einhaltung der Infektionsschutz-, Hygiene- und Abstandsregeln im Stadtgebiet kontrolliert und durchgesetzt. Damit hat der Ordnungsdienst der Stadt Köln einen wichtigen Beitrag dafür geleistet, dass die Infektionszahlen in Köln im niedrigen Bereich lagen und liegen. Das Amt für öffentliche Ordnung zieht nun eine Zwischenbilanz für den Zeitraum vom 23. März bis 22. Juni...

















