Rettet Odonien!
Laut Ordnungsverfügung 63/S34/0212/2012 des Bauaufsichtsamts ist der Veranstaltungsstätte Odonien ab sofort folgendes untersagt:
- Gewährung des Zutritts gegen Entgelt
- Ankündigung und Bewerbung von Veranstaltungen
- Vorführung von Livemusik mit und ohne elektrische Verstärkung
- Jegliche Veranstaltung mit elektrischer Beschallung
Durch diese Verordnung wird dem Künstlerfreistaat Odonien jegliche wirtschaftliche Basis entzogen und sein weiterer Fortbestand akut gefährdet. Kultur- und