Finanzielle Hilfen für DDR-Dopingopfer – Betroffene können sich beim Bundesverwaltungsamt melden
Die Bundesregierung plant für die durch Doping geschädigten Leistungssportler der ehemaligen DDR ein zweites Dopingopferhilfegesetz, welches den bislang noch nicht berücksichtigten Athleten eine finanzielle Hilfe als Einmalleistung in Höhe von je 10.500,- € gewähren soll. Das entsprechende Gesetzesvorhaben soll noch in 2016 realisiert und vom Bundesverwaltungsamt in Köln umgesetzt werden.
Im Rahmen des ersten Dopingopferhilfegesetzes wurden vom Bundesverwaltungsamt in der Vergangenheit bereits