Brüsseler Platz - Stadt Köln legt zur grundsätzlichen Entscheidung Berufung ein

bergisches ViertelDie Verwaltung wurde jetzt einstimmig vom Rechtsausschuss des Stadtrates beauftragt, Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom Mai dieses Jahres zur Lärmbelastung am Brüsseler Platz einzulegen. Gleichzeitig soll sie weiterhin intensiv Maßnahmen ergreifen, um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner des Brüsseler Platzes und der Nutzungsmöglichkeit des öffentlichen Raumes zu schaffen. Die Stadt Köln will auf diesem Wege dem Oberverwaltungsgericht dieses Problem zur grundsätzlichen Entscheidung vorlegen.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Stadt Köln verurteilt, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass nachts (22 bis 06 Uhr) keine die einschlägigen Lärmschutzvorschriften überschreitenden Geräuscheinwirkungen an den Wohnungen der jeweiligen Kläger am Brüsseler Platz entstehen. Die Berufung wurde auch wegen der grundsätzlichen rechtlichen Bedeutung der Entscheidung zugelassen.

Das Verwaltungsgericht hatte der Stadt Köln attestiert, dass die Verwaltung die ihr zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen des Ordnungsrechtes ausschöpfe, um die Situation am Brüsseler Platz zu beruhigen und für nächtliche Ruhe zu sorgen. Andererseits sah das Gericht jedoch in der nach wie vor bestehenden Lärmbelästigung eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit, namentlich für die Gesundheit der jeweiligen Anwohner. Aus diesem Grund sei es nach Ansicht des Gerichts erforderlich, ein nächtliches "Verweilverbot" für den Brüsseler Platz zu erlassen. Wie ein solches Verbot umzusetzen sei, hat das Gericht offengelassen.

Die Stadt Köln hat in den vergangenen Jahren zahlreichen Maßnahmen ergriffen, um im Wege eines konstruktiven Miteinanders die widerstreitenden Interessen am Brüsseler Platz zum Ausgleich zu bringen. Das unstreitige Ziel der Verwaltung ist es nach wie vor, ein friedliches Zusammenleben an diesem Ort zu ermöglichen, den Brüsseler Platz zwar als urbanen öffentlichen Raum für die Allgemeinheit zu erhalten, gleichzeitig jedoch die Nachtruhe der Anwohner konsequent zu schützen und wiederherzustellen.

Die rechtliche Problematik liegt darin, dass der einzelne Besucher des Brüsseler Platzes in der Regel keine ordnungsrechtlich relevante Störung begeht, sondern die Störung der Anwohner dadurch erfolgt, dass sich auf der Platzfläche eine größere Menschenmenge versammelt, deren Unterhaltungen sich im Schall potenzieren. Erst die Summe der für sich betrachtet jeweils legitimen Verhaltensweisen der Platzbesucher führt also zu der Lärmbelästigung.

Aus Sicht der Verwaltung käme das Urteil faktisch einem Aufenthaltsverbot auf dem Brüsseler Platz zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gleich. Anhand der grundsätzlichen Bedeutung, die einer derartigen Verordnung auch für andere Konfliktsituationen zwischen Anwohnern und Nutzern des urbanen Raumes erlangt, ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, diese Fragestellung der Berufungsinstanz, dem Oberverwaltungsgericht, vorzulegen.

Die Stadt Köln sieht in einem ordnungsbehördlichen generellen Aufenthaltsverbot einen massiven Eingriff in die grundrechtlich geschützte Handlungsfreiheit des Einzelnen. Ein solches Verweilverbot müsste zudem in der Praxis höchstwahrscheinlich zwangsweise durchgesetzt werden, was aufgrund der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten des städtischen Ordnungsdienstes nur durch Vollzugshilfe der Polizei möglich wäre.

Unabhängig von dem Rechtsverfahren werden auch im Berufungszeitraum die Maßnahmen der Verwaltung intensiv fortgeführt, um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner des Brüsseler Platzes und dessen Nutzern zu schaffen mit dem Ziel, die Situation weiterhin zu befrieden. Die Verwaltung wird außerdem mit der Polizei Köln die Probleme der praktischen Durchsetzung einer solchen Verordnung diskutieren.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann / http://www.stadt-koeln.de

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Kunst und Kultur

„Dreams of Being Real“: Große


Plakatmotiv Dreams Of being Real c Leonie PuschmannKlimawandel, Krieg, Pandemie – die Krise als neuer Normalzustand? In der Ausstellung „Dreams of Being Real“ befragen Studierende der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft Alfter das so genannte Phänomen der „Post-Crisis“ mit den Mitteln der...


weiterlesen...

Kunst kaufen und helfen!


solidArt plakatDie von Studierenden der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft organisierte Benefizausstellung „solidArt“ geht in die dritte Runde: Nach den erfolgreichen Ausgaben in den vergangenen zwei Jahren, stellt die „Fabrik 45“ vom 15. bis 18. Mai 2...


weiterlesen...

UEFA EURO 2024: Stadt Köln schafft


stadt Koeln LogoBei besonders großem Fanandrang wird ein Bereich am Konrad-Adenauer-Ufer genutzt

Im Sommer erwartet die Stadt Köln zur UEFA EURO 2024 hunderttausende Fußballfans aus Europa in Köln. Unter anderem werden internationale Gäste aus der Schweiz, Ungarn...


weiterlesen...

31.05.2024 Cologne Naked Bike Ride


Cologne Naked Bike RideKöln setzt ein Zeichen für Verkehrssicherheit und bodypositivity und wird erneut zum Schauplatz einer besonderen Protestaktion.

Am Freitag, den 31. Mai, findet der alljährliche Cologne Naked Bike Ride statt. Eine Veranstaltung, die sowohl Aktivism...


weiterlesen...

Kölner Stadtordnung - Verwaltung


stadt Koeln LogoUm ein friedliches und rücksichtsvolles Zusammenleben auf dem engen Raum in der Stadt weiterhin zu ermöglichen und die Bedürfnisse möglichst aller Menschen in Köln zu berücksichtigen, schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt Köln eine Anpassung de...


weiterlesen...

Rund 20.000 Raver feiern MAYDAY "united“


MAYDAY 2024 001 A9 1516 web35 Top-DJs auf vier Bühnen präsentierten 12 Stunden lang
Techno, Hardtechno, Hardcore, Hardstyle und Uptempo in
den Dortmunder Westfalenhallen

In der Nacht zum 1. Mai feierten rund 20.000 Fans der elektronischen Musikszene
gemeinsam und friedlich den...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.