Jahresversammlung: Amnesty fordert Einhaltung menschenrechtlicher Standards in der Asylpolitik und kritisiert das bayrische Polizeiaufgabengesetz

amnesty logoRund 500 Delegierte der deutschen Sektion der weltweit größten Menschenrechtsorganisation fordern im niedersächsischen Papenburg ein Ende der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Menschen. Zudem kritisieren sie aktuelle und geplante Polizeigesetze als menschenrechtlich bedenklich.

PAPENBURG, 21.05.2018 – Amnesty International hat bei seiner Jahresversammlung den bevorstehenden 70. Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gefeiert. Die Delegierten diskutierten unter anderem die aktuelle Asylpolitik der Bundesregierung und Änderungen von Polizeigesetzen.

„Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist nicht nur die Grundlage unserer Arbeit bei Amnesty, sondern sie ist auch die Grundlage für ein friedliches und sicheres Zusammenleben“, sagt Gabriele Stein, Vorstandssprecherin von Amnesty International in Deutschland. „In diesem Jahr, in dem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 70 Jahre alt wird, ist es notwendig, dass Deutschland demonstriert, wie ein Land, wie eine Gesellschaft von einer auf Menschenrechten basierenden Politik profitieren kann.“

Amnesty fordert den deutschen Bundestag dazu auf, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär geschützten Personen zu beenden. Das Ziel muss sein, wieder zu der ursprünglich am 1. August 2015 eingeführten Regelung zurückzukehren: Diese sah vor, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte unter den gleichen Bedingungen zu gewähren wie den Familiennachzug für Menschen mit Flüchtlingsschutz.

Die Jahresversammlung fordert die Bundesregierung weiterhin dazu auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte unabhängige Asylverfahrensberatung umzusetzen. Die Beratung darf nicht nur Organisationen überlassen werden, die von staatlichen Stellen ausgewählt werden, sondern muss auch allen anderen Initiativen und Organisationen erlaubt sein, die wie Amnesty Asylberatung auf Grundlage der Kriterien des Rechtsdienstleistungsgesetzes durchführen.

Amnesty International in Deutschland betrachtet mit großer Sorge die aktuelle Diskussion um neue Polizeigesetze. Das betrifft besonders das gerade verabschiedete bayrische Polizeiaufgabengesetz. Amnesty kritisiert das Gesetz, da es an vielen Stellen menschenrechtliche Grundsätze einschränkt und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt: zum Beispiel durch die Nutzung unbestimmter Begriffe wie „drohender Gefahr“ oder niedrigere Hürden für den Einsatz militärischer Waffen wie Handgranaten, Sprenggeschosse oder Maschinengewehre. Amnesty fordert die Bundesländer und die Länderparlamente auf, bei der Novellierung ihrer Polizeigesetze die Einhaltung menschenrechtlicher Standards und rechtsstaatlicher Prinzipien sicherzustellen.

Quelle: www.amnesty.de

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