Gesetzentwurf gegen Einschüchterungsklagen greift zu kurz – Aktuelle Fälle zeigen dringenden Nachbesserungsbedarf

Berlin / München 17. Dezember 2025 Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Das No SLAPP Bündnis Deutschland kritisiert insbesondere die Beschränkung auf grenzüberschreitende Fälle, die fehlende Regelung des außergerichtlichen Bereichs und die unzureichenden Sanktionsmechanismen. Aktuelle Fälle zeigen: Der Entwurf würde Betroffenen von strategischer Einschüchterung keinen wirksamen Schutz bieten. Deshalb fordert das Bündnis, den Anwendungsbereich auf nationale Fälle auszuweiten, den außergerichtlichen Bereich zu regeln, wirksame Sanktionen einzuführen und Beratungsstrukturen gesetzlich abzusichern.
Gesetzesentwurf mit gravierenden Schutzlücken
Mit der EU-Richtlinie 2024/1069...

