DPolG: Es gibt keinen Karnevalsrabatt für E-Tretrollerfahrer

Für Fahrer von E-Tretrollern gelten die gleichen Alkohol-Promillegrenzen wie für Autofahrer. „Leider wird das ab und zu vergessen.“, so DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt. „Gerade jetzt in der Karnevalszeit meinen manche, sie könnten einen über den Durst trinken und dann trotzdem auf einen E-Tretroller steigen. Es gibt jedoch keinen Karnevalsrabatt!“ Es gilt wie sonst auch im Straßenverkehr die 0,5-Promillegrenze. Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen überhaupt keinen Alkohol getrunken haben, wenn sie einen E-Tretroller nutzen.
Vor allem unter jungen Menschen sind diese Elektrokleinstfahrzeuge beliebt. Rainer Wendt: „Den E-Rollerfahrern muss jedoch klar sein, dass ihre Fahrzeuge keine Spielzeuge sind. Regelmäßig greift die...


