Einhaltung der Nachtruhe am Brüsseler Platz - Verwaltung bereitet Maßnahmen zur Lärm-Minimierung vor
Die Stadt Köln bereitet weitere Maßnahmen zur Minimierung des nächtlichen Lärms am Brüsseler Platz und der Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Anwohner*innen vor.
Die Verwaltung will übergangsweise ein nächtliches Verweilverbot von 22 bis 6 Uhr am Brüsseler Platz mittels Allgemeinverfügung anordnen, das ab 1. Februar 2025 in Kraft treten und vorerst freitags, samstags und vor Feiertagen gelten soll. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 15 des Landes-Immissionsschutzgesetz NRW.
Zur dauerhaften Anwendung des nächtlichen Verweilverbots und der Ahndung möglicher Verstöße mit...