Allgemeinverfügung zum Brüsseler Platz tritt am 7. Februar in Kraft

Verweilverbot gilt freitags, samstags und vor Feiertagen von 22 bis 6 Uhr
Die Stadt Köln hat am heutigen Mittwoch, 5. Februar 2025, eine Allgemeinverfügung betreffend eines Verweilverbots am Brüsseler Platz erlassen und öffentlich bekanntgegeben. Ziel ist die Reduzierung des nächtlichen Lärms und die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Anwohner*innen. Diese Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 7. Februar 2025, in Kraft. Das Verweilverbot gilt zunächst freitags, samstags und vor Feiertagen von 22 bis 6 Uhr. Rechtsgrundlage ist §15 des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW.
Gleichzeitig treten für die Gastronomie neue Sperrzeiten in Kraft. Sie müssen ihre Außenbereiche nach 22 Uhr schließen. Dann dürfen ab 22 Uhr nur...