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Möglichkeiten der neuen Straßenverkehrsordnung nutzen!

VCDKöln, den 27. März 2025 Der VCD Regionalverband Köln begrüßt die nun erfolgte Billigung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) durch den Bundesrat. Damit sind jetzt alle Voraussetzungen gegeben, damit die Straßenverkehrsbehörden die durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung eröffneten Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit und Umweltfreundlichkeit des Straßenverkehrs nutzen können.
Der VCD fordert die Stadt Köln auf, von diesen Möglichkeiten jetzt zügig Gebrauch zu machen und z.B. die Einrichtung von Busspuren, die Ausweitung von streckenbezogenen Tempo-30-Abschnitten sowie die Anordnung von Schul- und Fahrradstraßen zu forcieren. Insbesondere bei der Einrichtung von Schulstraßen ist die Stadt Köln in den letzten Jahren mit gutem Beispiel vorangegangen. Neben der weiteren Ausweisung zusätzlicher Schulstraßen sollten nun auch die in den bezirklichen Radverkehrskonzepten vorgesehenen Fahrradstraßen schnell umgesetzt werden.

'Busspur auf der Inneren Kanalstraße

Besonderen Nachholbedarf weist Köln bei der Einrichtung von Busspuren auf, die durch die StVO-Novellierung nun erheblich erleichtert wurde. Die Möglichkeit, die schon lange geforderte Einrichtung einer Busspur auf der Inneren Kanalstraße zur Beschleunigung der Buslinien 142, 172 und 173 umzusetzen, sollte jetzt ergriffen werden. Zudem sollten Busspuren auch auf weiteren Straßenabschnitten, auf denen viele Linienbusse verkehren, eingerichtet werden, auch wenn hierfür Kfz-Fahrspuren oder Pkw-Stellplätze entfallen.

Quelle: www.vcd-koeln.de

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