Für die Privatbrauerei Gaffel bleibt es beim ursprünglichen Mindesthaltbarkeitsdatum für ausgeliefertes Fassbier

Köln, 24. März 2021 – Wegen des anhaltenden Lockdowns droht das Mindesthaltbarkeitsdatum für Bier in Fässern abzulaufen. Die Praxis einiger Brauereien, das MHD bei schon ausgeliefertem Fassbier nachträglich zu verlängern, wird von der Privatbrauerei Gaffel abgelehnt.
Grundsätzlich besteht die rechtliche Möglichkeit. Denn „Lebensmittel dürfen über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus verkauft und dafür umetikettiert werden“, stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit klar. Durch die konservierende Wirkung durch den Alkohol ist eine Verlängerung auch mikrobiologisch unbedenklich. Allerdings kann es bei ungünstiger Lagerung Aroma-Einbußen geben.
„Für uns hat die Qualität unserer Produkte allerhöchste Priorität...