Stellungnahme zur MHG-Studie - Der Mut zu Reformen eröffnet Zukunft - Jeder Missbrauchsfall ist ein Verbrechen zu viel

2018 10 05 Vorstand Diözesanrat vl Bettina Heinrichs Müller Tim KurzbachKöln, Okt.2018 „Die Ergebnisse der MHG-Studie erschüttern uns und machen uns sprachlos. Dies bezieht sich sowohl auf die quantitative Anzahl der dokumentierten Täter und der Taten als auch auf die abscheuliche Art und Weise der Taten“, kommentiert Tim Kurzbach, Vorsitzender des Diözesanrates, die Studie. „Die Betroffenen und ihre Familien müssen in ihrem Leid jede Unterstützung erfahren, die sie benötigen“, ergänzt Kurzbach. Am vergangenen Donnerstag beschloss daher die Vollversammlung des Diözesanrates eine Stellungnahme, die 10 Punkte des sofortigen Handelns aufführt:

1. Ein amtskirchliches Umdenken in der Sexualmoral. Leiblichkeit und Sexualität gehören existentiell zum Menschen und bilden seine Persönlichkeit. Daher muss Canon 277§2 (CIC) abgeschafft werden.

2. Die vollumfassende, gleichberechtigte Teilhabe von allen getauften und gefirmten Frauen und Männern – entsprechend ihrer Charismen – an den Sakramenten, an den Diensten und Ämtern der Kirche. Die Berufungen von Frauen und Männer sind nicht aufgrund von Geschlecht und sexueller Identität zu definieren sondern aufgrund ihrer Charismen. Canon 1024 (CIC) muss ergänzt werden: Gültig geweiht ist jede getaufte Person, Mann und Frau.

3. Die Abschaffung des am 01.03.1989 in Kraft getretenen Glaubens- und Treueeids. Dieser hat eine verheerende Kultur des Schweigens und „Kadaver“-Gehorsams in der katholischen Kirche, bei Priestern, Bischöfen, Ordensleuten und Hauptamtlichen befördert. Er ist Motor integralistischer Tendenzen und von Denk- und Verhaltensmustern des sogenannten Klerikalismus.

4. Einen Prozess der öffentlichen Versöhnung. Das Leid der Betroffenen wird gehört und anerkannt. Dieser Prozess beinhaltet die Offenlegung der Namen der Täter und der für Vertuschung Verantwortlichen gegenüber den Betroffenen.

5. Ein öffentliches Schuldbekenntnis in einem Pontifikalamt im Kölner Dom gegenüber den Betroffenen und ihren Angehörigen. Dies kann nicht Gerechtigkeit herstellen, aber einen Weg dahin eröffnen.
6. Finanzielle Wiedergutmachung gegenüber den Betroffenen.

7. Alle Akten müssen den Betroffenen und für wissenschaftliche Untersuchungen vollständig zugänglich gemacht und geöffnet werden.

8. Ein paritätisch mit Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen besetztes Consilium auf Ebene der Bistumsleitung. Dieses kommt zusammen und entscheidet gemeinsam konkret über Personalpolitik, Finanzen und pastorale Grundsatzfragen.

9. Professionelle, extern durchgeführte Fortbildungen in der Priesterausbildung zum Thema Sexualität, zum Verhältnis zum „anderen“ Geschlecht und zur eigenen sexuellen Identität (heterosexuell, homosexuell, tans- und intersexuell).

10. Die auf allen Ebenen konsequent, flächendeckende Umsetzung und auskömmliche Finanzierung von Präventionsschulungen von Seelsorgern und Seelsorgerinnen sowie haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Für den Diözesanrat sind vier Dinge in der MHD-Studie auffällig: Erstens die Häufung der Verbrechen an Jungen, die kurz vor der sexuellen Reifung stehen. Zweitens das Instrumentarium der Verbrechen: die Täter benutzen ihre Macht als Autoritätsperson mittels Belohnung oder massiver Drohung. Drittens das Persönlichkeitsprofil der Täter, das ihnen sexuelle Unreife diagnostiziert. Viertens: eine Abnahme der Missbrauchsquote kann nicht verifiziert werden.

„Wir stellen fest, dass die Ergebnisse der MHG-Studie für das Erzbistum Köln und für Deutschland nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Sie stehen im Kontext des Offenbar-Werdens sexuellen Missbrauchs durch katholische Geweihte – Priester, Diakone, Ordensleute – weltweit (Australien, Chile, Irland, Schweiz, USA,..)“, so Kurzbach. Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln bewertet dies als kairos, als ein zeitliches Zeichen der Gegenwart, das von den Gliedern der katholischen, weltumspannenden Kirche insgesamt, eine Entscheidung, eine entschiedene Haltung, einfordert.

Als einzige Antwort sieht der Diözesanrat die Notwendigkeit einer konsequenten metanoia, einer Umkehr im vollen biblischen Sinne, die den ganzen Menschen umfasst. Jeder Mensch, Frau, Mann und Kind, hat ein Anrecht darauf, als Geschöpf Gottes in seiner jeweiligen Einmaligkeit geachtet, respektiert zu werden und sich frei entfalten zu dürfen.

„Wir fragen uns nach wie vor, warum und wie konnten diese Taten im Milieu der Amtskirche und der Kirche insgesamt gedeihen? Warum hat dieses System diese Täter hervorgebracht und/ oder in ihren Reihen geduldet und geschützt? Strukturelle Reformen sind unumgänglich notwendig“, so Bettina Heinrichs-Müller, stellvertretende Vorsitzende des Diözesanrats. Notwendig ist eine grundsätzlich andere innere Haltung, wie es im Markus-Evangelium heißt: wer mir nachfolgen will, soll Diener aller sein. (Mk 9,35).

„Nur der Mut zu Umkehr und Reformen eröffnet einen Weg in die Zukunft für die katholische Kirche“, fordern Tim Kurzbach und Bettina Heinrichs-Müller für den Diözesanrat.

Quelle: www.pr-fundraising.de GbR im Auftrag des Diözesanrates Köln
Foto: 2018-10-05 Vorstand Diözesanrat vl Bettina Heinrichs-Müller_Tim Kurzbach

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