Verbote an den stillen Feiertagen im November - Feiertagsgesetz lässt Unterhaltungsveranstaltungen und Märkte nicht zu

stadtkoeln logoDie Stadt Köln weist darauf hin, dass an den sogenannten stillen Feiertagen im November, dies sind 1. November 2013 (Allerheiligen), 17. November (Volkstrauertag) und 24. November (Totensonntag), die Vorschriften des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu beachten sind. Die Hinweise dürften insbesondere für potenzielle Veranstalterinnen und Veranstalter von Interesse sein, die im November den Betrieb von Märkten und Unterhaltungsveranstaltungen oder sonstige öffentliche Darbietungen planen.

An Allerheiligen (1. November) und am Totensonntag (24. November) sind zwischen 5 und 18 Uhr Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen (einschließlich gewerblicher Tausch- oder Verkaufsstände bei Züchterausstellungen) sowie Briefmarkentauschbörsen verboten. Gleiches gilt für sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und Pferdeleistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und den Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen geboten werden.

Der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie von Wettannahmestellen ist ebenfalls untersagt. Auch musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb - einschließlich in Diskotheken - ist verboten. Gleiches gilt für alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, einschließlich sämtlicher - auch klassischer - Theater- und Musikaufführungen sowie Opern, Operetten, Musicals, Puppenspiele, Ballette und ähnliches, soweit sie nicht religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters sind. Das Feiertagsgesetz NW verbietet an diesen Tagen außerdem jegliche Tanzveranstaltungen.

Zeitlich geringere Einschränkungen, nämlich von 5 bis 13 Uhr, gibt es am Volkstrauertag (17. November) für Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und den Betrieb von Spielhallen und Wettannahmebüros.
Für musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen und Veranstaltungen gilt jedoch auch an diesem Tag das Verbot bis 18 Uhr.

Wie an allen Sonn- und Feiertagen ist auch an den drei stillen Feiertagen im November ganztägig der Betrieb von Videotheken, Waschsalons, Autowaschanlagen, Fahrschulen und Mitfahrvermittlungen verboten.
Auch Wohnungsumzüge sind an diesen Tagen nicht erlaubt

Ausgenommen von den Arbeitsverboten an Sonn- und Feiertagen sind Tätigkeiten, die zur Erholung in der Freizeit beitragen, wie zum Beispiel der Betrieb von Fitness-Centern, Bräunungsstudios und Saunen.

Für die Zeiten ab 13 Uhr am Volkstrauertag sowie ab 18 Uhr an Allerheiligen und am Totensonntag sind im Feiertagsgesetz NW keine weiteren besonderen Regelungen enthalten.

Die Gewerbeabteilung im Amt für öffentliche Ordnung beantwortet Fragen im Zusammenhang mit dem Feiertagsgesetz NW, die das Kölner Stadtgebiet betreffen, unter der Telefonnummer 0221 / 221-29879;
Fragen können auch an die E-Mail-Adresse der Gewerbeabteilung gerichtet werden.

E-Mail an die Gewerbeabteilung: gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de

Über Ausnahmen von den Bestimmungen zum Schutz der Feiertage kann nur die Bezirksregierung Köln entscheiden.
Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind zu richten an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 21, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln oder per E-Mail.

E-Mail an die Bezirksregierung Köln: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jürgen Müllenberg / http://www.stadt-koeln.de

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Kunst und Kultur

„Dreams of Being Real“: Große


Plakatmotiv Dreams Of being Real c Leonie PuschmannKlimawandel, Krieg, Pandemie – die Krise als neuer Normalzustand? In der Ausstellung „Dreams of Being Real“ befragen Studierende der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft Alfter das so genannte Phänomen der „Post-Crisis“ mit den Mitteln der...


weiterlesen...

Jetzt noch anmelden! Am Montag, 22.


05 Firmenlauf Koln Anmeldeschluss Larasch GmbHDie Anmeldung für den Firmenlauf Köln am 8. Mai neigt sich dem Ende zu. Begeben Sie sich mit tausenden anderen Läuferinnen und Läufern auf die 5 km lange Laufstrecke und feiern Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen den längsten Feierabend des Jah...


weiterlesen...

AUF IN DIE WELT-Messe zeigt:


gap yearAUF IN DIE WELT-Messe in Köln am 20.04.2024: Viel Interesse an Schüleraustausch und Gap Year – nächste Messe in Köln am 15.06.2024

Der Andrang der jungen Leute und ihrer Familien auf der Messe in Köln zeigte: Junge Leute wollen ins Ausland. Das be...


weiterlesen...

ANGA COM 2024: Jetzt anmelden für nur


  • csm ANGA COM 2024 9f5665d3deKongressmesse für Breitband, Fernsehen & Online vom 14. bis 16. Mai 2024 in Köln
  • Jetzt online: Programm der Innovation Stage in Halle 7 mit freiem Zugang für alle Besucher
  • Panels von Accenture, Egon Zehnder und des VATM für alle Messebesucher zugä...

  • weiterlesen...

    Europäisches Parlament stimmt für


    Umweltinstitut LogoMünchen/Straßburg, 24. April. Mit 560 zu 43 Stimmen hat das Europäische Parlament am Mittwoch in Straßburg für den Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag (ECT) gestimmt. Das Umweltinstitut München bezeichnet diesen Schritt als einen wichtigen Meil...


    weiterlesen...

    Kölner Stadtordnung - Verwaltung


    stadt Koeln LogoUm ein friedliches und rücksichtsvolles Zusammenleben auf dem engen Raum in der Stadt weiterhin zu ermöglichen und die Bedürfnisse möglichst aller Menschen in Köln zu berücksichtigen, schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt Köln eine Anpassung de...


    weiterlesen...
    @2022 lebeART / MC-proMedia
    toTop

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.