Atomwaffengegner will Friedensgebot und Völkerrecht vom Landgericht Koblenz klären lassen

antimilitaristischer Protest am Fliegerhorst Buchel 8.5.2023Weimar / Koblenz, 12.5.2024. Am 8. Mai 2023 protestierte eine Gruppe von sieben Aktivisten gewaltfrei gegen die zwanzig US-amerikanischen Atombomben, die auf dem Bundeswehr-Flugplatz Büchel / Eifel lagern. Die Gruppe spazierte durch das offene Baustellentor des Flugplatzes, machte ein Sit-in auf der Straße dahinter und entrollte Transparente für nukleare Abrüstung. Zwei von ihnen, darunter Johannes Wollbold aus Weimar, gelang es, bis auf die Baustelle zur Erweiterung der Start- und Landebahn für die geplanten neuen F-35-Kampfbomber zu gelangen und interessierten Bauarbeitern Flugblätter zu überreichen.

Nachdem der 65jährige Theologe, Mathematiker und Deutschlehrer wegen seiner Aktion zivilen Ungehorsams im Januar vom Amtsgericht Cochem zu 60 Tagessätzen verurteilt wurde, steht nun die Berufungsverhandlung an: Interessierte sind am Donnerstag, 16. Mai um 15 Uhr herzlich eingeladen ins Landgericht Koblenz, Raum 123. Ab 14 Uhr wird es eine Mahnwache vor dem Gericht geben. 

Da die Fakten unbestritten sind und aus Sicht des Gerichts eine milde Form von Hausfriedensbruch ohne Sachbeschädigung darstellen, erwartet der Pazifist, der zum zweiten Mal ohne Erlaubnis auf dem Militärgelände gegen die Atombomben protestierte, eine Reduzierung der Geldstrafe, wenn die Standard-Rechtsprechung beibehalten wird. Sein Ziel ist es aber, „endlich einmal klären zu lassen, ob wegen des Bruchs mehrerer Verfassungsgebote ein rechtfertigender Notstand nach §34 Strafgesetzbuch (StGB) zu begründen ist“. Dazu könne das Landgericht vor einem Urteil ein Vorlageverfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anstrengen, erklärt Wollbold.

„Spätestens die in der Geschichte der BRD noch nie dagewesenen massiven Waffenlieferungen in den Ukraine-Krieg und die ungebremste Unterstützung des israelischen Vergeltungskriegs im dicht besiedelten Gazastreifen müssten Fragen aufwerfen, was das Friedensgebot unserer Verfassung überhaupt noch zum Inhalt hat“, empört sich der 65-Jährige. Soweit Entscheidungen des BVerfG dieses überhaupt betreffen, bleibt es „seltsam blass und abstrakt“, findet er. „Die Präambel, Art. 1 (2) und Art. 26 (1) des Grundgesetzes müssten konkretisiert werden, sodass klare Richtlinien und Schranken für die Drohung mit oder den Einsatz von militärischer Gewalt entstehen“, schlägt er vor. Zumal wenn es um Massenvernichtungswaffen gehe, die mehr Zivilisten als Soldaten träfen. Als Verteidigung, an die die Bundeswehr nach Art. 87a des Grundgesetzes (GG) gebunden sei, könnten diese keinesfalls gelten. 

Schließlich wird der Angeklagte einen Bruch des Völkerrechts anklagen, das nach Art. 25 GG vorrangiger „Bestandteil des Bundesrechts“ ist: Mit der Ratifizierung des Atomwaffensperrvertrags 1975 hat sich Deutschland verpflichtet, Kernwaffen „weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben“ und „die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen“. Jedoch stellt die Bundesrepublik die gesamte Infrastruktur zur Verfügung, und im Kriegsfall fliegen Bundeswehrpiloten die Atombomben zum Ziel, „drücken also den Knopf“. 

Dass das BVerfG sich mit diesen Widersprüchen bisher noch nicht einmal befassen will, ist Johannes Wollbold unbegreiflich. Falls das Landgericht keine Klarstellung beantragt, wird er die Revision bzw. Berufung bis zum Verfassungsgericht, notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg tragen.

Kontakt: Johannes Wollbold, jwollbold@gmx.de, Tel.: 0151 75027904

Interessierte sind am Donnerstag, 16. Mai um 15 Uhr herzlich eingeladen ins Landgericht Koblenz, Raum 123. Ab 14 Uhr wird es eine Mahnwache vor dem Gericht geben. 

Quelle:  DFG-VK Gruppe Köln
Foto: "7 Aktivisten und eine Unterstützerin vor der Aktion zivilen Ungehorsams am 8. Mai 2023. Vierter von links: Johannes Wollbold“ (Foto: Ernst-Ludwig Iskenius)

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Gesundheit und Bildung in Köln

AUF IN DIE WELT-Messe in Köln zeigt:


welt los jonAUF IN DIE WELT-Messe in Köln am 15.06.2024: Viel Interesse an Schüleraustausch und Gap Year – nächste Messe in Köln am 07.09.2024

Der Andrang der jungen Leute und ihrer Familien auf der Messe in Köln zeigt: Junge Leute wollen ins Ausland. Das bet...


weiterlesen...

111 Jahre Blücherpark - Volkspark im


Copyright Tatjana Zieschang 2021Der Blücherpark in Köln-Bilderstöckchen feiert in diesem Sommer seinen 111. Geburtstag. Der Park wurde vom damaligen Kölner Gartendirektor Fritz Encke entworfen und am 1. Juli 1913 eröffnet. Die grüne Oase zwischen den dicht besiedelten Stadtteile...


weiterlesen...

Interaktive, öffentliche


TH KölnDie Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der TH Köln thematisiert in einer interaktiven öffentlichen Lehrveranstaltung die drohenden Kürzungen in den öffentlichen Haushalten und die Folgen für die Soziale Arbeit. 

Die Veranstaltung findet ...


weiterlesen...

20.06.2024 Suchtpotenzial mit "Bällebad


suchtpotenzial1

10 Jahre Suchtpotenzial, das sind 10 Jahre "Titten, Tasten, Temperamente"!

Auf Tour mit der Deutschen Bahn, digitale Shitstorms und dazu noch Spliss, diese beiden Frauen haben wirklich einiges durchgemacht. 

Dennoch rocken die Musik-Comedy-Queens...


weiterlesen...

Bund fördert Ausbau des "GrünZug Nippes"


stadt Koeln LogoStadt Köln erhält sechs Millionen Euro für ökologische und klimatische Aufwertung

Der geplante Ausbau des "GrünZug Nippes" wird mit sechs Millionen Euro vom Bund unterstützt. Die Mittel stammen aus dem Förderprogramm "Anpassung urbaner Räume an de...


weiterlesen...

Barrierefreiheit im Fußball und im Web


news logoKöln, 20.06.24 – Was verbindet Fußball und das Web? Beide schaffen ein Erlebnis, das Menschen zusammenbringt und Gemeinschaft stiftet.

Eine barrierefreie Gestaltung für Fans vor und während des Spiels und eine frustfreie Nutzung von Apps sind wich...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.