Seenotrettung: Stadt erneuert Bereitschaft, Geflüchtete aufzunehmen - Rat beschließt gemeinsamen Antrag von SPD, CDU, Grüne, Linke, BUNT und GUT

stadt Koeln LogoDie Stadt Köln erneuert ihre Bereitschaft, aus Seenot gerettete Geflüchtete im Mittelmeer aufzunehmen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner heutigen Sitzung einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen, LINKE und der Ratsgruppen BUNT und GUT beschlossen.

Im Einzelnen hat der Rat beschlossen, dass:

- er die Unterstützung für die Initiative von Oberbürgermeisterin Reker zusammen mit den Oberbürgermeistern der Städte Düsseldorf und Bonn vom Sommer 2018 bekräftigt, mit der angeboten wurde, in Not geratene Flüchtlinge aufzunehmen,

- soweit möglich und nötig, Personengruppen aus Seenot Geretteter aufgenommen werden,

- NRW-Minister Dr. Joachim Stamp gebeten wird, sich bei der Bundesregierung für die Aufnahme von aus Seenot geretteter Flüchtlinge (zum Beispiel von Sea-Watch 3) einzusetzen. Dies im Besonderen in den Kommunen, die sich dazu bereit erklärt haben,

- er an die Bundesregierung appelliert, sich weiterhin für die Bekämpfung der Fluchtursachen einzusetzen, insbesondere für eine gerechtere und effektivere Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit,

- er die Bundesregierung auffordert, zügig eine politische Lösung bezüglich der Ausweitung der Seenotrettung im Mittelmeer und der Aufnahme von aus Seenot geretteten Flüchtlingen auf europäischer Ebene, zum Beispiel durch eine Neuauflage des "Relocation"-Programms mit deutlich verringerten Aufnahmehürden, herbeizuführen,

- er das NRW-Flüchtlingsministerium und das Bundesinnenministerium bittet, die Möglichkeiten der Aufenthaltsgewährung nach § 23 Absatz 1 bzw. Absatz 2 AufenthG für den Personenkreis der Seenotgeretteten zu nutzen und auszuschöpfen.

In den vergangenen 20 Jahren seien viele Tausend Menschen bei ihrer Flucht über das Mittelmeer gestorben, heißt es in der Begründung des gemeinsamen Antrags. Nach IOM-Angaben seien allein 2018 insgesamt 2.241 Opfer dokumentiert. Die Dunkelziffer dürfte noch wesentlich höher sein, heißt es weiter.

Die Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, unter anderem auch Artikel 3 EMRK (Verbot der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) sowie das Verbot der Ausweisung oder Zurückweisung politisch Verfolgter (Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention) würden auch im Mittelmeer gelten.

Die EU-Staaten (und auch Schiffe) seien verpflichtet, diese Regelungen einzuhalten und umzusetzen. Es sollten seitens der EU und damit auch Deutschlands dementsprechende Anstrengungen unternommen werden, Menschen aus Seenot zu retten. Das Recht auf Leben gehe allem anderen vor, heißt es weiter.

Die faktische Verschiebung der europäischen Grenzen nach Nord- beziehungsweise Westafrika und in die Subsahara und das Paktieren mit instabilen oder korrupten Staaten begünstigten weitere Menschenrechtsverletzungen und auch Machenschaften von Schlepperbanden.

"Wer Schleppern wirklich das Handwerk legen will, muss in diesen Ländern Demokratie und soziale Gerechtigkeit stärken und vor allem für sichere Fluchtwege sorgen", betonen die Fraktionen. Die geretteten Menschen müssten auf die EU-Staaten gerecht verteilt werden. Eine solche Verteilung finde gegenwärtig nicht statt. Nach "BMI"-Angaben seien im vergangenen Jahr lediglich 115 aus Seenot gerettete Menschen in Deutschland aufgenommen worden.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / https://www.stadt-koeln.de

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