Der Schutz der Menschenrechte ist unerlässliche Voraussetzung für die Lösung der humanitären Krise in der Tschadsee-Region

amnesty logoBERLIN, 04.09.2018 - Amnesty International fordert die Bundesregierung anlässlich der vom 3.-4. September in Berlin stattfindenden Tschadsee-Konferenz dazu auf, den Respekt und die Wahrung der Menschenrechte zum Prüfstein in der Zusammenarbeit mit den Regierungen Nigerias, Kameruns, Nigers und des Tschad zu machen.

Die seit 2009 von Boko Haram verübten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind Auslöser für die aktuelle humanitäre Krise in der Tschadsee-Region. Terroristische Anschläge, Morde, Entführungen, Plünderungen und sexualisierte Gewalt haben das alltägliche Leben von Millionen von Menschen zerstört und erhebliche Fluchtbewegungen in der Region ausgelöst. „Vor diesem Hintergrund ist der Ansatz der Tschadsee-Konferenz, multilaterale Lösungen zu entwickeln grundsätzlich begrüßenswert“, sagt Katja Müller-Fahlbusch, Afrika-Expertin bei Amnesty International in Deutschland.

Die Regierungen der betroffenen Länder haben auf die Gewalt durch Boko Haram mit umfangreichen polizeilichen und militärischen Maßnahmen reagiert. „Die Regierungen haben nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht, ihre Bevölkerungen vor den Gräueltaten von Boko Haram zu schützen. In ihrem Kampf müssen sie jedoch ausnahmslos die Menschenrechte und die Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht achten“, sagt Müller-Fahlbusch.

Amnesty hat durch eigene Recherchen belegt, dass insbesondere die kamerunischen und nigerianischen Sicherheitskräfte in ihrem Kampf gegen Boko Haram selbst gravierende Menschenrechtsverletzungen gegen mutmaßliche Boko Haram Kämpfer und die Zivilbevölkerung begehen. Diese reichen von Folter über außergerichtliche Hinrichtungen, Incommunicado Haft bis hin zu sexualisierter Gewalt, einschließlich Vergewaltigung und Zwangsprostitution.

„Wir appellieren an die Bundesregierung, den Schutz der Menschenrechte von den Regierungen Nigerias und Kameruns einzufordern“, sagt Müller-Fahlbusch. „Die begangenen Menschenrechtsverletzungen müssen aufgearbeitet, die Täter zur Verantwortung gezogen und die weit verbreitete Straflosigkeit beendet werden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung sicherzustellen, dass militärische Kooperationen nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen“.

Quelle: www.amnesty.de

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