Neue Siedlungsbereiche im Regionalplan - Verwaltung legt den Gremien Beschlussvorlage über Flächenvorschläge vor

stadt Koeln LogoDie Verwaltung hat ihre Flächenvorschläge für die Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln in die politischen Gremien eingebracht. Die Beschlussvorlage wird erstmalig in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 31. Oktober 2019 auf der Tagesordnung stehen, der Beschluss soll in der Sitzung des Rates am 12. Dezember 2019 gefasst werden.

Die Verwaltung schlägt insgesamt 53 Siedlungsbereiche als Optionsflächen zur Weiterentwicklung der wachsenden Stadt vor. Die Flächen, die künftig für eine Wohnnutzung oder Mischnutzung denkbar sind, umfassen rund 650 Hektar. 170 Hektar werden in der Vorlage für Gewerbe und Industrie ausgewiesen.

Köln zählt aufgrund der gegenwärtigen und prognostizierten Entwicklung der Einwohnerzahlen und Haushaltszahlen zu den wachsenden Städten. Die Stadt Köln möchte die Chance der Regionalplanüberarbeitung nutzen, um über die Darstellung weiterer Siedlungsbereiche die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige, generationengerechte und räumlich ausgewogene Entwicklung der Stadt und ihrer Stadtteile zu schaffen. Zugleich ist vor dem Hintergrund einer zunehmend vom Klimawandel betroffenen, verdichteten Stadt ein verantwortungsvoller Umgang mit der Ressource Fläche gefordert und die bestehenden Siedlungsentwicklungs und Innenentwicklungspotenziale umzusetzen.

Die Allgemeinen Siedlungsbereiche und die gewerblichen und industriellen Bereiche sollen im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung als mittelfristig bis langfristige Handlungsoptionen definiert und damit bedeutende Freiräume planerisch gesichert werden. In Allgemeinen Siedlungsbereichen sind neben Wohnbauflächen unter anderem Gemeinbedarfsflächen (zum Beispiel für Schulen), Grünflächen aber auch Verkehrsflächen und Versorgungsflächen verortet. Eine Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich im Regionalplan ist deshalb nicht mit einem reinen Wohnbaupotenzial gleichzusetzen.

Hintergrund: Die Bezirksregierung Köln bereitet derzeit in Abstimmung mit dem Regionalrat die Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln vor. Zu den übergeordneten Zielen der Regionalplanung zählen unter anderem die Sicherung der Daseinsvorsorge, die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die Sicherung von Freiräumen, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, aber auch die Eröffnung von Zukunftschancen. Als Raumordnungsplan verfolgt der Regionalplan das Ziel einer bedarfsgerechten Flächenbevorratung, wobei bei der Überarbeitung der Planungshorizont bis 2040 berücksichtigt wird. In diesem Zusammenhang ist die Stadt Köln aufgefordert worden, der Bezirksregierung Vorschläge zur Darstellung weiterer Bereiche vorzulegen. Für Köln wurde ein zusätzlicher Bedarf für Wohnen/Mischnutzungen von bis zu 2.637 Hektar und für Gewerbe/Industrie von bis zu 815 Hektar berechnet. Die Berechnung der Bezirksregierung basiert auf der Einwohnerprognose des Landesbetriebs IT.NRW (2018).

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jürgen Müllenberg / https://www.stadt-koeln.de

 

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