Rat beschließt freiwilliges Ausgleichs-Programm für falsche Blitzer-Gelder - Stadt Köln erläutert Blitzerzahlen - Formular ist online abrufbar

stadtkoelnlogo neuDer Rat der Stadt Köln hat gestern, Dienstag, 14. Februar 2017, dem "freiwilligen Ausgleichs-Programm" zugestimmt, mit dem die Stadt Köln die zu Unrecht erhobenen Buß- und Verwarngelder im Zusammenhang mit einer von der Bezirksregierung falsch ausge-schilderten Blitzeranlage an der A 3 den Betroffenen wieder zu Gute kommen lassen will. Die Höhe der vereinnahmten Gelder beläuft sich auf rund 11 Millionen Euro.

Die Stadt Köln hat heute noch einmal die aktuellen Zahlen zu der freiwilligen Ausgleichszahlung der Stadt Köln für falsche Verwarngeld- und Bußgeldzahlungen erläutert. Die Verwaltungsvorlage enthielt eine Reihe von Aktualisierungen und Präzisierungen der Detailzahlen, keine Rechenfehler, die anfänglich zu Unklarheiten führten.

Wie in verschiedenen Pressemitteilungen der Stadt Köln (3. Februar 2017, 9. Februar 2017 etc.) bereits dargestellt, sind an der A 3 im fraglichen Zeitraum "rund 400.000 Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von über 60 Stundenkilometern an der Baustelle geblitzt" worden. Diese Zahl konnte inzwischen präzisiert werden auf 453.597 Fälle. Diese Präzisierungen wurden auch in die Verwaltungsvorlage für die Ratsentscheidung am gestrigen Tag aufgenommen und dem Rat zur Kenntnis gegeben. Die Stadt Köln wird in allen Fällen, wo die Verwarn- und Bußgelder bereits bezahlt wurden oder auch nur angezahlt wurden, die entrichteten Beträge auf Antrag zurücküberweisen. Dazu wird derzeit ein Online-Formular entwickelt, das morgen, Donnerstag, 16. Februar 2017, 9 Uhr, unter www.stadt-koeln.de veröffentlicht ist.

Hier noch einmal die Aufteilung der Fälle:

Auf Anweisung der Bezirksregierung vom 4. Januar 2017 wurden insgesamt 17.000 Fälle, bei denen noch kein Bußgeldbescheid ergangen war, nicht mehr verfolgt, weitere 17.000 noch laufende Fälle von der Stadt Köln selbst eingestellt und ebenso weitere 1.000 Fälle, über deren Einsprüche noch nicht entschieden war (siehe Pressemitteilung vom 2. Februar 2017). Insgesamt ergeben das 35.000 Fälle, die noch nicht rechtswirksam abgeschlossen waren und die aufgrund ihres Verfahrensstandes von der Stadt Köln eingestellt werden konnten.

Ein Ausgleich der gezahlten Gelder kann jetzt in allen Fällen, die bereits rechtskräftig abgeschlossen sind und bezahlt wurden, beantragt werden. Dazu gehören 184.000 bezahlte Fälle, die noch im aktuellen Computerprogramm schnell aufrufbar sind, und weitere 100.000 Fälle, die im Archivprogramm gespeichert sind. Darüber hinaus hat die Stadt Köln weitere 34.000 Fälle, die zwar rechtskräftig sind, die aber zum Beispiel durch Ratenzahlungen noch nicht vollständig abgeschlossen sind, auch in den Katalog der zurückzuzahlenden Fälle eingruppiert.

In der Gesamtzahl der eingestellten Fälle sind rund 97.000 Fälle enthalten, bei denen oftmals die Probleme zur rechtssicheren Feststellung des konkreten Fahrers innerhalb der gesetzlichen Frist zur Einstellung des Verfahrens führten. Da der Verkehrsknotenpunkt Heumarer Dreieck zu den meistfrequentierten Transportwegen des internationalen Güterverkehrs gehört, treten insbesondere bei der Fahrermittlung bei ausländischen Firmenfahrzeugen besondere Schwierigkeiten auf.

Formular zur Ausgleichszahlung der Verwarnungs- und Bußgelder wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen im Kreuz Heumar

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit- Inge Schürmann / http://www.stadt-koeln.de

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