Mercosur-Rechtsgutachten: Zusatzerklärung kann Regenwaldzerstörung nicht verhindern

München, 3. Mai 2023. Eine Zusatzerklärung zum EU-Mercosur-Abkommen kann nicht verhindern, dass der Handelsvertrag der EU mit den Mercosur-Staaten auf Kosten von Klima, Umwelt und Menschenrechten geht. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten der Juristinnen Christina Eckes und Roda Verheyen im Auftrag des Umweltinstituts München. Eine zusätzliche Erklärung könne den Vertrag nicht nachträglich abändern, so das Gutachten. Somit bleibe es auch mit einer Zusatzerklärung dabei, dass das Abkommen den Handel mit umweltschädlichen Produkten fördert und der Vertrag explizit vorsieht, dass Verstöße gegen Umweltschutz oder Arbeitsstandards nicht bestraft werden können. Deshalb sei eine Zusatzerklärung wie sie von der EU-Kommission vorgeschlagen...



