CETA: Bundesverfassungsgericht verkündet Entscheidungen

München/Karlsruhe, 14. März 2022. Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht seine Urteile zu den Klagen gegen das europäisch-kanadische Wirtschafts- und Investitionsschutzabkommen CETA verkünden. Dies betrifft auch die größte Bürger:innenklage in der Geschichte der Bundesrepublik. Zivilgesellschaftliche Organisationen hatten Klage eingereicht. Aus ihrer Sicht verstößt das Abkommen gegen das Grundgesetz, weil sie durch CETA eine Einschränkung der Handlungsspielräume der Parlamente befürchten, weil sie die Sonderrechte ausländischer Investoren für unzulässig halten und in dem Abkommen das Vorsorgeprinzip, Kernelement der europäischen Regulierungspolitik, rechtlich nicht abgesichert sehen. Das Umweltinstitut München engagiert sich seit...



