Neues Denkmalschutzgesetz - Stadt schlägt Verzicht auf Vorkaufsrecht vor

Die Stadtverwaltung schlägt den politischen Gremien vor, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem neuen nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz bis auf Weiteres zu verzichten. Nach Inkrafttreten zum 1. Juni 2022 hatte der Rat im August über einen befristeten Verzicht bis zum 31. Dezember 2022 entschieden. Dies stellte zunächst sicher, dass erhebliche zeitliche Verzögerungen und damit eventuell verbundene finanzielle Nachteile für Akteur*innen auf dem Kölner Immobilienmarkt vermieden wurden.
Die Stadtverwaltung konnte in der Zwischenzeit die Vorteile der Ausübung eines Vorkaufsrechts im Verhältnis zu den anderen vorhandenen Instrumentarien im Denkmalschutz bewerten. Nach entsprechender Einschätzung sind die...



