TKG-Novelle: Umlagefähigkeit für Breitbandnetze erhalten!
- Wahlfreiheit für Mieter erfordert keine Abschaffung der Umlagefähigkeit
- Bestandsschutz für existierende Anlagen sicherstellen
- Umlagefähigkeit für den Glasfaserausbau nutzbar machen
Köln/Berlin – 29. Januar 2021: In erster Lesung hat der Bundestag heute den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts diskutiert. Dieser sieht unter anderem vor, die mietrechtliche Umlagefähigkeit der Betriebskosten von Inhaus-Breitbandnetzen abzuschaffen, um die Wahlfreiheit der Mieter bei der TV-Versorgung zu sichern. Die heutige Debatte im Bundestag hat deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber noch Diskussionsbedarf zu diesen Punkten sieht. Sowohl die SPD als auch die FDP äußerten Bedenken gegenüber den Vorschlägen der...


