Fahrverbot für Lastkraftwagen in der Silvesternacht - Ausnahmegenehmigungen können ab sofort beantragt werden

Auch für den Jahreswechsel 2018/2019 verhängt die Stadt Köln ein Lkw-Fahrverbot für die Kölner Innenstadt. Diese Maßnahme wurde mit der Polizei abgestimmt und dient dazu, die Sicherheit der Menschen, die an den Silvesterfeierlichkeiten in der Innenstadt teilnehmen, zu erhöhen.
Das Fahrverbot gilt von Montag, 31. Dezember 2018, 20 Uhr, bis Dienstag, 1. Januar 2019, 2 Uhr, für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für Lastkraftwagen mit Anhängern. Das Fahrverbot gilt nicht für Busse.
Das Lkw-Fahrverbot gilt linksrheinisch für den Bereich innerhalb folgender Straßen: Schönhauser Straße – Verlängerung Marktstraße – Verlängerung Bischofsweg – Am Vorgebirgstor – Verlängerung Pohligstraße – Verlängerung Weißhausstraße –