Bessere Nahversorgung - Mehr Wohnraum - Ausweitung von Verkaufsflächen nur bei Schaffung von Wohnungen möglich

Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik hat eine Beschlussvorlage in die politischen Gremien eingebracht, die eine Ausnahmeregel zur Erweiterung von Verkaufsflächen für Lebensmittelmärkte beinhaltet. Das Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung der Kölnerinnen und Kölner vor dem Hintergrund des Einwohnerwachstums in Köln sicherzustellen. Gleichzeitig geht es darum, im Zusammenhang mit der Erweiterung von Verkaufsflächen flächensparend zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Für die geplanten Neuerungen muss das am 17. Dezember 2013 beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept für Köln angepasst werden.
Zukünftig soll es dadurch möglich werden, auch im Umkreis von 700 Metern um die Kölner Geschäftszentren Verkaufsflächen von...