Stadt Köln entlastet Gastronomie - Keine Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie bis 31. Oktober 2020

Die Stadt Köln kümmert sich in Zeiten der Corona-Pandemie um die heimische Wirtschaft, die unter den Belastungen der Ausnahmesituation leidet. Daher hat die Verwaltung beschlossen, keine Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie in der Hauptsaison (März bis 31. Oktober 2020) zu erheben. Bereits gezahlte Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren werden den Betreiberinnen und Betreibern anteilig rückerstattet.
Stadtdirektor Dr. Stephan Keller:
Neben der vom Bund bereits beschlossenen temporären Mehrwertsteuer-Senkung für die Gastronomie hat die Verwaltung der Stadt Köln nun eine wirksame Maßnahme veranlasst, die Kölns Wirtinnen und Wirte sofort spürbar entlastet. Damit entfallen finanzielle Belastungen und den Gastronominnen und...