Halbjahresbericht zur Wohnraumzweckentfremdung
1.400 Verfahren wegen Zweckentfremdung, Bußgeldbescheide in Höhe von 280.000 Euro
Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln stellt seinen neuen Halbjahresbericht zur Wohnraumzweckentfremdung für die zweite Jahreshälfte 2019 vor. Demnach hat die Wohnungsaufsicht des Amtes für Wohnungswesen in der zweiten Jahreshälfte 2019 ihre Arbeit intensiviert, da alle neun neu geschaffenen Stellen besetzt werden konnten. Im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2019 wurden mehr als 430 Wohneinheiten im Rahmen eines Wiederzuführungsverfahrens untersucht. Der größte Anteil der Wiederzuführungsverfahren betraf mutmaßliche Ferienwohnungen.
Wir tragen dazu bei, dass Wohnungen für Kölner Bürgerinnen und Bürger da sind. Wir bekämpfen Leerstand und Zweckentfremdung und sind sehr dankbar dafür, dass wir wichtige Hinweise aus der Bevölkerung erhalten, denen wir sorgsam nachgehen
sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen.
Insgesamt führte die Wohnungsaufsicht der Stadt Köln zum Stichtag 31. Dezember 2019 1.400 offene Verfahren wegen Zweckentfremdung von Wohnraum. In der zweiten Jahreshälfte 2019 erließ das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln elf Bußgeldbescheide in Höhe von rund 280.000 Euro.
Im Berichtszeitraum gingen beim Amt für Wohnungswesen 102 Anträge auf Zweckentfremdung von Wohnraum ein. Den größeren Teil machen dabei Anträge auf Abbruch eines Wohngebäudes aus. In der Regel werden die Genehmigungen in diesen Fällen erteilt, wenn vom Antragssteller geeigneter Ersatzwohnraum im Kölner Stadtgebiet geschaffen wird. Bei 810 Wohneinheiten konnte sichergestellt werden, dass die beantragte Zweckentfremdung mit der Kölner Wohnraumschutzsatzung vereinbar ist und somit keine Nachteile für den Wohnungsmarkt in Köln entstehen.
Eine wichtige Änderung im Wohnraumschutz ist die Neufassung der Kölner Wohnraumschutzsatzung vom 1. Juli 2019. Durch eine Erweiterung des Schutzbereiches sind auch Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen klar umfasst. Neu ist auch eine Erweiterung der Prüfmöglichkeiten bei Anträgen auf Schaffung von Ersatzwohnraum. So soll familiengerechter Wohnraum durch ebensolchen Wohnraum ersetzt werden und der ursprüngliche Standard darf nicht erheblich überschritten werden. Damit hat die Stadt Köln nunmehr die Möglichkeit, Einfluss auf sogenannte Luxus-Sanierungen zu nehmen und Wohnraum in beliebten Lagen auch für Menschen mit niedrigen bis mittleren Einkommen zu erhalten.
Auf der Internetseite der Stadt Köln sind unter der Rubrik Wohnraumschutz weitere Informationen, Antragsformulare und ein Link zum Meldeportal für Wohnraumzweckentfremdung abrufbar.
Über das Meldeportal können Bürgerinnen und Bürger Hinweise an die Stadt Köln geben, wenn sie in ihrem Umfeld eine unerlaubte Zweckentfremdung von Wohnraum bemerken.
Wohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbot
Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw