Ratsbeschluss zur Luftreinhaltung - Vorschläge des Runden Tisches werden weiter präzisiert und priorisiert

stadt Köln logo großDie Kölner Stadtverwaltung hat in den vergangenen Wochen auf der Grundlage der Ergebnisse des "Runden Tischs Luftreinhaltung" eine Ratsvorlage mit Handlungsempfehlungen erarbeitet, die in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung einfließen sollen. Die Ratsvorlage mit der Nummer 3428/2017 wurde am  Dienstag, 6. Februar 2018, vom Rat der Stadt Köln wie folgt beschlossen:

1. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung als höchste Priorität zu behandeln.
2. Der Rat nimmt die Ergebnisse des sogenannten "Runden Tisches Luftreinhaltung" im Hinblick auf die Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxid zur Kenntnis. Diese sind im Rahmen weiterer Untersuchungen zu präzisieren und priorisieren. Kurzfristige Maßnahmen sind möglichst als vom Bund geförderte "Sofortmaßnahmen Saubere Luft 2017 – 2020" umzusetzen, um Verkehrseinschränkungen zu vermeiden. Die Verwaltung wird mit Erstellung des zugehörigen Masterplanes beauftragt.
3. Der Rat beschließt, den Maßnahmenkatalog des Runden Tisches zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln (mit den in der anhängenden Anlage ausführlich dargestellten Maßgaben) einzuspeisen; dabei behält sich der Rat vor, diesen Katalog aufgrund der Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen zu ergänzen beziehungsweise abzuändern.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für den Fall der Einführung einer Blauen Plakette durch den Bund oder der Bestätigung der Rechtmäßigkeit von vergleichbaren Maßnahmen durch das Bundesverwaltungsgericht einen Entwurf für eine entsprechende Anpassung der bestehenden Umweltzone zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen. Ein derart beschlossener Vorschlag soll sodann in den Prozess der Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln eingebracht werden.

Die Blaue Plakette weist Fahrzeuge mit geringem Schadstoffaustoß aus. Maßnahmen, die unspezifizierte Fahrverbote vorsehen, sowie eine City-Maut werden nicht weiter verfolgt.

Maßnahmen des Öffentlichen Nahverkehrs erhalten laut Ratsbeschluss höchste Priorität. Zudem sollen die geplanten Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4 und 13 sowie die Weiterentwicklung der Busangebote ergänzt und der Ratsbeschluss zur Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes beschleunigt umgesetzt werden.

Folgende weitere wesentliche Maßnahmen wurden beschlossen:

- Vorrangiger Einsatz von KVB-Bussen mit Elektro- oder alternativem Antrieb auf Strecken mit hoher Schadstoffkonzentration, wie zum Beispiel Clevischer Ring, Aachener Straße und Luxemburger Straße
- Mobilitätsstationen an Bahnhöfen und Umstiegs-Knotenpunkten
- die Umsetzung des Lkw-Führungskonzepts für das gesamte Stadtgebiet sowie eines Transitverbots für Lkw für die Innenstadt, mit Ausnahme des Ziel- und Quellverkehrs im Innenstadtbereich
- die Förderung emissionsarmer beziehungsweise emissionsfreier Lieferverkehre (E-Mobilität oder alternative Antriebe)
- die Steuerung des Reisebusverkehrs im Stadtbereich einschließlich der beschleunigten Umsetzung einer alternativen Anlaufstelle für den Touristenbusverkehr anstatt der Komödienstraße
- die Prüfung eines Tempolimits für den Schiffsverkehr auf dem Rhein.

Vorrangiger Anlass für die Einrichtung des Runden Tisches war das Bemühen der Stadt, gesunde Umweltbedingungen zu gewährleisten und wirksame Maßnahmen gegen die anhaltenden Überschreitungen der Grenzwerte für die Stickoxidbelastung in Köln zu erarbeiten. Weiterer Anlass waren die zu erwartenden Gerichtsurteile aufgrund des anhängigen EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesregierung und die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW. Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom September 2016 wurde die Stadt Düsseldorf aufgefordert, ihren Luftreinhalteplan innerhalb eines Jahres fortzuschreiben und ein Gesamtkonzept mit effektiven Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte vorzulegen. Die Rechtmäßigkeit des Urteils wird derzeit im Rahmen einer Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geprüft. Ein Urteil wird noch im Februar 2018 erwartet und wird voraussichtlich auch auf Köln richtungsweisend sein.

Am "Runden Tisch Luftreinhaltung" haben auf Einladung der Stadt Köln und der Bezirksregierung Köln Akteure aus Wirtschaft, Handel, Logistik und Umweltverbänden sowie Vertreter städtischer Ämter mitgewirkt. Im Ergebnis hat der "Runde Tisch Luftreinhaltung" eine Sammlung von 56 Maßnahmen zur Luftreinhaltung erarbeitet und diese hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit, Wirkung und zeitlichen Realisierbarkeit bewertet. Vorrangiges Ziel der Stadt Köln ist es, die Gesundheit der Kölnerinnen und Kölner zu gewährleisten und hierfür wirksame Maßnahmen zu beschließen. Dabei sollen Maßnahmen bevorzugt zur Anwendung kommen, die es ermöglichen, Fahrverbote zu vermeiden.

57 Pm Ratsbeschluss Luftreinhalteplanung Maßgaben Zu Beschlusspunkt 3 PDF, 91 kb

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sabine Wotzlaw

Quelle: http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/ratsbeschluss-zur-luftreinhaltung

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