Staatenimmunität für deutsche Kriegsverbrechen?
Der Fall Deutschland gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag
von Ronny Ahlbehrndt
Im Rahmen des Projektes „Erinnern und Handeln für die Menschenrechte“ im interkulturellen Begegnungszentrum
Allerweltshaus Köln e.V. referierte am 30. April 2010 Martin Klingner.
Der in Hamburg arbeitende Rechtsanwalt ist Mitbegründer und aktives Mitglied im Arbeitskreis Distomo. Der AK-Distomo, bestehend aus 5-10 Personen, unter ihnen mehrere Juristen, trifft sich regelmäßig in Hamburg, berät und unterstützt die Forderungen griechischer und anderer Opfer des deutschen Nationalsozialismus nach Anerkennung und Entschädigung.
Die Veranstaltung gliederte sich in drei Teile. Beginnend mit dem historischen Hintergrund der Besetzung Griechenlands durch die deutsche Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg und des Massakers von Distomo, folgte ein 16 minütiger Filmbeitrag. Den Abschluss der Veranstaltung stellten eine Diskussion und ein Bericht über den aktuellen Stand der juristischen Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten Staaten dar. Die Moderation übernahm an diesem Abend Maria Baumeister.
ausführlicher Bericht in PDF: Erinnern und Handeln für die Menschenrechte
Foto: Denkmal in Distomo Quelle: Wikipedia