15 Jahre Völkerstrafgesetzbuch: Deutschland muss Kampf gegen Straflosigkeit weiterführen

BERLIN, 29.06.2017 – Folter in Syrien, sexualisierte Gewalt im Südsudan, Massenexekutionen im Irak: Wo auch immer auf der Welt ein bewaffneter Konflikt zu schweren Menschenrechtsverletzungen führt, in Deutschland können die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden. Möglich wird dies durch das Völkerstrafgesetzbuch. Am morgigen Freitag wird dieses wichtige Instrument der Strafverfolgung genau 15 Jahre alt.
Seit dem 30. Juni 2002 ermöglicht Paragraph 1 des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB), dass deutsche Strafverfolgungsbehörden Menschenrechtsverbrechen unabhängig vom Tatort und der Herkunft der Täter und Opfer aufarbeiten. Ein Bezug zu Deutschland oder deutschen Bürgern ist nicht notwendig. So wird sichergestellt, dass die...