Deutsches Tierschutzbüro e.V. - Urteil in höchster Instanz "Undercover-Aufnahmen von Tierquälerei dürfen gezeigt werden"

Ein Schritt in die richtige Richtung! Am 10. April hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Urteil gefällt, dass gut für die Tiere, Tierrechtsaktivisten und uns Alle ist. Nach seiner Auffassung ist es nämlich legal, dass heimlich angefertigte Aufnahmen von Tierquälerei in der Massentierhaltung verbreitet und veröffentlicht werden! Die Entscheidung geht auf eine Klage der Fürstenhof GmbH, die mehrere Legebetriebe führt und darin hunderttausende Hennen für die Eierproduktion ausbeutet, zurück.
Im Jahr 2012 zeigte der MDR Bildmaterial, das engagierte Tierrechtsaktivisten von ARIWA in Legehennen-Anlagen heimlich durch Hausfriedensbruch anfertigten. Die Aufnahmen zeigten die schreckliche Realität für Hühner, welche die Eierindustrie...