BND muss sich auch im Ausland an die Grundrechte halten

Amnesty International erwartet nun ein Grundsatzurteil mit Auswirkungen auf die eigene Klage gegen das G10-Gesetz.
BERLIN, 19.05.2020[endif] – Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das BND-Gesetz erklärt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland:
"Es ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht heute klargestellt hat: Die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG ist nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt. Und es ist wichtig, dass Karlsruhe damit daran erinnert hat, dass diese Bindung auch für den Bundesnachrichtendienst gilt."
"Nach Bewertung von Amnesty International war die Neufassung des BND-Gesetzes im Jahre 2017 der Versuch, dem...