Pannen am Forschungsreaktor Garching: Umweltinstitut München fordert Transparenz

umweltNach wiederholten Pannen mit radioaktivem C-14 am Forschungsreaktor der TU München fordert das Umweltinstitut die bayerische Aufsichtsbehörde auf, detaillierter zu informieren und häufiger zu kontrollieren, ob die Grenzwerte am FRM II eingehalten werden.

„Das Landesamt für Umwelt muss jetzt Transparenz über die erhöhte Freisetzung von Radioaktivität im März und April in Garching herstellen. Wir fordern das Landesamt auf, alle vorliegenden Messdaten und Informationen zur Panne am FRM II für unabhängige Prüfungen offenzulegen“, so Dr. Hauke Doerk, Physiker am Umweltinstitut München. „Jede freigesetzte Radioaktivität stellt ein Risiko dar.“

Die Emissionen des FRM II überschritten laut Angaben der Technischen Universität München im Zeitraum vom 20. bis 26. März sowie vom 2. bis 7. April den genehmigten Jahreswert für den C-14-Ausstoß um 15 Prozent. Es ist somit anzunehmen, dass die Tagesgrenzwerte um ein Vielfaches übertroffen worden sind. Das bayerische Landesamt für Umwelt misst kontinuierlich an eigenen Messstationen die Strahlenbelastung in der Umgebung von kerntechnischen Anlagen, die sogenannte Gamma-Ortsdosisleistung (ODL). Diese Messstationen erfassen jedoch keine Beta-Strahler, wie beispielsweise das nun freigesetzte Isotop C-14.

Die Emissionen des Forschungsreaktors werden zudem lokal am Reaktor überprüft: „Es ist höchst problematisch, wenn Grenzwertüberschreitungen erst Wochen später festgestellt werden“, kritisiert Doerk Universität und Aufsichtsbehörden. Im aktuellen Fall wurde die Ableitung von C-14 erst nach 14 Tagen bemerkt. „Die Messungen müssen so zeitnah erfolgen, dass kurzfristig interveniert werden könnte. Es bleiben Zweifel, ob die Erhöhung der Kontrollen von vierteljährlich auf monatlich – wie nun angekündigt – hierfür ausreichen. Zumal monatliche Kontrollen schon 2012 angeordnet, aber offenbar nicht durchgeführt wurden.“

Laut Auffassung eines Bündnisses von Umweltorganisationen ist der Betrieb des FRM II seit 2011 illegal. Der Bund Naturschutz stellte deshalb im Dezember 2019 einen Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung. Mit den aktuellen Pannen am Forschungsreaktor bestehen für das Umweltinstitut zunehmende Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betreibers. Es bedürfe nun einer grundlegenden Debatte über die Zukunft des FRM II.

Quelle: www.umweltinstitut.org

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