Gerichtsurteil gegen Vogelhändler rechtskräftig - Städtisches Umweltamt erzielt Erfolg gegen illegalen Vogelhandel
Im Sommer 2018 verurteilte das Amtsgericht Köln einen Kölner Vogelhändler zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln angebundenen "Unteren Naturschutzbehörde" hatten ihm und seinem Vater nachgewiesen, dass sie illegal Wildvögel verkauft hatten. Der Vater wurde zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht ordnete die Einziehung eines Wertersatzes von 32.000 Euro gegen den Vogelhändler an.
Beide legten Berufung gegen das Urteil ein. Während der Vater seine Berufung später zurückzog und damit seine Verurteilung rechtskräftig ist, erschien der Sohn nicht zur Verhandlung. Über die Berufung verhandelte das...