Stadt beschließt Gebührenordnung für das Bewohnerparken
Bewohnerparkausweis kostet ab 1. Oktober 2024 100 Euro
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Juli 2024 eine Gebührenordnung für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen beschlossen. Die neue Regelung greift ab dem 1. Oktober 2024. Die bisherige Jahresgebühr von 30 Euro, die nur die Verwaltungskosten beinhaltete, erhöht sich auf 100 Euro. Die Gebührenordnung gilt übergangsweise für fünf Monate bis zum 28. Februar 2025.
Danach wird sie ab dem 1. März 2025 von einer im Rat bereits im Dezember 2023 beschlossenen und am 11. Januar 2024 öffentlich bekanntgemachten neuen und in Teilen strukturell veränderten Gebührenordnung abgelöst. Diese sieht ab diesem Zeitpunkt erstmals eine Staffelung der Gebührenhöhe nach Fahrzeuglängen vor. Die Jahresgebühr beträgt dann in Abhängigkeit von der Fahrzeuglänge – unterschieden werden drei verschiedene Fahrzeuglängenklassen – 100, 110 oder 120 Euro. Für Fahrzeuge mit einer Länge bis maximal 4.109 Millimetern sind 100 Euro jährlich zu entrichten, für Fahrzeuge mit einer Länge über 4.709 Millimetern beträgt die Jahresgebühr 120 Euro. Für alle Fahrzeuge, die sich zwischen diesen Längenmaßen befinden, sind im Jahr 110 Euro zu zahlen. Sowohl die am Montag beschlossene als auch die neue Gebührenregelung ab 1. März 2025 regeln ebenfalls neu, dass Besitzer*innen von Fahrzeugen mit einer Länge von mehr als 5.600 Millimetern ab 1. Oktober 2024 generell keinen Anspruch mehr auf einen Bewohnerausweis haben.
Die Übergangsregelung wurde in der Ratssitzung am 27. Juni 2024 beschlossen, da die notwendige technische und organisatorische Anpassung zur Gebührendifferenzierung nach Fahrzeuglänge einen zeitlichen Vorlauf benötigt und erst zum 1. März 2025 eingeführt werden kann.
Derzeitige Inhaber*innen von Bewohnerparkausweisen, deren Berechtigungen zum 1. Oktober 2024 zur Verlängerung anstehen, werden – wie in der Vergangenheit üblich –in den kommenden Tagen von der Stadtverwaltung über die anstehende Verlängerung und dabei auch über die neue Gebührenhöhe informiert.
Die Bewohnerparkgebührenordnung zum 1. Oktober 2024
Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Simone Winkelhog